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Aufgrund der polizeilichen Verzeigung folgt dann die Strafe, gefällt durch Stadtrichter- oder Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft (das ist je nach Gegend und Deliktart unterschiedlich). Solche Bussen aus der ganzen Schweiz sammeln wir seit Jahren. Dabei gibt es alle möglichen Beträge (Busse und Gebühren): unter anderem 250, 170, 650, 265, 3’010, 768, 258, 160, 233, 230, 588 Franken – diese kannst du dir als Faksimile anschauen.
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Unsere Strafbefehlssammlung 1994 bis 2020 findest du weiter unten auf dieser Seite.
Hier wurden ein paar Gramm Gras für den Eigenkonsum bestellt und vom Zoll beschlagnahmt. Die Kantonspolizei Zürich verschickte dann eine Verzichtserklärung an den Betroffenen. Wer der Vernichtung zustimmt, sollte keine weiteren Untersuchungsmassnahmen befürchten müssen. Leider haben wir keine Kopie der eigentlichen Verzichtserklärung erhalten. Hier aber immerhin der Begleitbrief:
Genf macht bei Hanfsamen-Importfällen weder Hausdurchsuchungen, noch Befragungen, noch Fragebögen. Hier wird einfach eine Busse zugeschickt: 500 Franken, dazu 150 Franken Gebühren. Eine relativ effiziente Methode, aber teuer für die Betroffenen, die dann überlegen müssen: Soll ich das anfechten und das Risiko eingehen, dass es noch teurer wird?
Hier ein Strafbefehl, wie es ihn in Bern immer wieder gibt, wenn man Hanfsamen bestellt hat. 100 Franken Busse, 100 Franken Gebühren.
Es ist seltener geworden, aber nach wie vor finden wegen Import von Hanfsamen auch Hausdurchsuchungen statt. Hier in der Stadt Bern sogar wegen des Imports von fünf Hanfsamen. Nun, der Aufwand mit fünf Polizisten und einem Drogenhund hat gar nichts ergeben, wie im Protokoll zu sehen. Ein enormer Aufwand für – nichts. Damit es noch mehr Aufwand gibt, wurde noch eine erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet. Der Strafbefehl schliesslich ist im normalen Bereich.
Es braucht nicht immer Hausdurchsuchungen, Vorladungen oder Fragebogen. Hier wird endlich einmal der „leichte Fall“ angewendet und gar kein Strafverfahren eröffnet. Die Hanfsamen werden vernichtet, es werden keine Kosten verrechnet und die Sache ist erledigt. Baselland zeigt den anderen Kantonen, wie es auch gemacht werden kann!
Auch der Import von fünf Hanfsamen muss abgeklärt werden: Es gibt zwar keine Vorladung, aber es muss dennoch ein Fragebogen ausgefüllt werden. Schön wäre, wenn im Fragebogen wenigstens klar «19a» stehen würde, doch das «19ff» lässt halt offen, ob es um eine Übertretung oder ein Vergehen geht.
Ein typischer Schreckmoment: polizeiliche Vorladung als beschuldigte Person. Dafür genügt eine Hanfsamenbestellung oder ein Nachbar, der zur Polizei geht oder natürlich auch Ermittlungen der Polizei selber. Nun gilt es, sich möglichst gut darauf vorzubereiten: Aufräumen, falls doch noch eine Hausdurchsuchung folgt; sich mit Bekannten austauschen, was der Grund sein könnte; Varianten durchdenken.
Hier sehen wir schön, dass Hanf schlicht eine der vielen illegalen Drogen ist und dass das Recht keine Unterscheidung macht. Auch wenn man verschiedene Substanzen besitzt, ist nur entscheidend, ob man sie für den Eigenbedarf besitzt (Übertretung) oder weitergibt (Vergehen). Hier gab es einen Strafbefehl für Eigenkonsum. Die Busse mit Gebühren liegt im üblichen Rahmen. Speziell ist einzig, dass der Betroffene einen Tag in Polizeihaft verbringen musste – bis klar war, dass es um Eigenbedarf geht. Je grösser die gefundenen/gestandenen Mengen, desto eher muss man dies erleben.
Zehntausende Verzeigungen und einige tausend Ordnungsbussen erstellen die Schweizer Polizeien jährlich wegen Hanf. Gegen Haschischkonsum, gegen Graskonsum. Die meisten davon enden mit einer Busse von einigen hundert Franken, die Ordnungsbussen kosten 100 Franken. Verwarnungen sind eine mildere Form der Repression.
Ordnungsbussen gab es in einzelnen Kantonen bereits vor der Ordnungsbussenvorlage, die per 1. Oktober 2013 für die ganze Schweiz in Kraft getreten ist.
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