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Dass hier noch Ephedrakraut dazugekommen ist, ändert an der Strafe nichts: Wenn der Fall durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet wird, gibt es häufig eine Busse von 500 Franken und die Gebühren sind sehr hoch, so dass der Totalbetrag über 1'000 Franken steigt (was beim ersten Mal selten ist).
Hier wird auch beim Besitz von unter 10 Gramm eine normale Verzeigung erstellt. Als Busse gibt es dann keine Ordnungsbusse, sondern eine normale Busse mit Gebühren.
Eine sehr hohe Busse vom Stadtrichteramt Winterthur. Die Busse ist deshalb so hoch, weil der Beschuldigte als Jugendlicher bereits vier Mal gebüsst wurde (mit Beträgen von 40 bis 50 Franken). Nun gibt es die fünfte Busse, und die kostet bei den Stadtrichterämtern 500 Franken, plus Gebühren.
Wenn du oder jemand, den du kennst, einen Strafbefehl oder eine Ordnungsbusse erhalten ha(s)t, bitten wir dich um eine Kopie. Du kannst sie selber anonymisieren oder wir tun das vor der Veröffentlichung.
Du kannst uns deinen Beleg schicken: Verein Legalize it!, Quellenstrasse 25, 8005 Zürich oder du kannst ihn uns mailen.
Vielen Dank!
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