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THC-Grenzwerte für Lebensmittel
Kontaminantenverordnung VHK, SR 817.022.15 (suche nach "tetrahydro")
Zugelassene Hanfsorten
Seit dem 1.1.2020 gibt es keine Einschränkungen mehr für Sorten, die unter 1 % THC bleiben (der Sortenkatalog wurde aufgehoben).
Lebensmittel mit THC-Spuren sind nur legal, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Ausserdem darf in der Produktion keine Substanz eingesetzt werden, die 1.0 % THC oder mehr enthalten hat. Man darf also zum Beispiel nicht Hasch zermahlen und dann mit sehr viel Tabak mischen und verkaufen.
Ein positiver Urintest auf THC-Abbauprodukte sagt nur aus, dass jemand THC aufgenommen hat. Ob dieses nun aus einem Joint stammt oder aus einem Hanfspeiseöl, kann mit den Schnelltests nicht festgestellt werden. Ein positiver Urintest sagt also nichts darüber aus, ob jemand illegal gekifft hat.
Wer die THC-Grenzwerte für Lebensmittel bei seinen verkauften Hanf-Produkten überschreitet, wird mit Busse bis zu 80’000 Franken bestraft. Falls die THC-Werte der Produkte oder der Zwischenprodukte die 1 %-Marke erreichen, greift das BetmG (Vergehen, da Weitergabe).
Ja, es gibt legalen THC-Konsum. Auch verkaufen darf man gewisse Produkte mit THC. Die Grenzwerte sind jedoch so tief, dass es niemals zu einer psychoaktiven Wirkung kommen wird (und das ist natürlich mit diesen Bestimmungen auch so beabsichtigt).
Lagen die Grenzwerte früher noch bei bis zu 50 mg/kg, so liegt der höchste zulässige Wert aktuell bei 20 mg/kg:
20.0 | Hanfsamenöl |
10.0 | Hanfsamen (bezogen auf Trockenmasse) |
5.0 | Spirituosen (bezogen auf reinen Alkohol, mg/l) |
2.0 | Back- und Dauerbackwaren (bezogen auf Trockenmasse) |
2.0 | Teigwaren (bezogen auf Trockenmasse) |
1.0 | pflanzliche Lebensmittel (übrige; bezogen auf Trockenmasse) |
0.2 | alkoholfreie Getränke (bezogen auf trinkfertige Zubereitung) |
0.2 | alkoholhaltige Getränke (ausgenommen Spirituosen) |
0.2 | Kräuter- und Früchtetee (bezogen auf trinkfertige Zubereitung) 1) |
In Prozenten ausgedrückt kommen wir so auf Werte von 0.00002 bis maximal 0.002 % THC. Dies sind die THC-Dosierungen ohne Rauschwirkung, die bei Lebensmitteln erlaubt sind.
THC-arme Blüten werden auch als Rauchwaren angeboten. Dort darf der THC-Gehalt dann bis beinahe 1 % betragen.
Wenn jemand regelmässig legale Hanfprodukte mit THC-Spuren konsumiert, kann eine Urinprobe durchaus positiv auf THC-Abbauprodukte angeben, obwohl diese Person gar nicht gekifft hat. Damit relativiert sich die Aussagekraft von Urintests.
Im Blut allerdings kann ein rechtsmedizinisches Institut den THC-Gehalt auch quantitativ bestimmen und niemand kommt mit Nahrungsmitteln auf die Werte, die zum Beispiel regelmässiges Jointrauchen hervorbringt.
Die Testmaschinerie wird auch laufend besser und schneller, aber das ändert nichts daran, dass man eben auch auf legalem Weg THC zu sich nehmen kann – und dass sich so Spuren von THC-Abbauprodukten auch ohne illegalen Konsum gebildet haben können.
Dennoch: Weil der Abstinenznachweis immer noch über Urinproben bzw. das darin enthaltenen THC-Abbauprodukt (THC-COOH) kontrolliert wird, muss man hier komplett auf die Einnahme von THC verzichten, auch auf legales!
Ein ähnliches Phänomen gibt es übrigens auch beim Mohn: Wer Mohnbrötchen isst, kann positiv auf Opiate getestet werden. Dementsprechend gibt es auch einen Grenzwert für Morphin (den Wirkstoff im Mohn, berechnet als Base), der für Mohnsamen bei 30 mg/kg liegt, also etwas höher als bei THC.
Zum Vergleich: Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz definiert alle Produkte, die mindestens 1.0 % THC aufweisen, als illegale Betäubungsmittel. Der Anbau der legalen Sorten kann daher Probleme ergeben: Wenn die Staatsanwaltschaft eine Messung anordnet, können einzelne Ergebnisse etwas über den 1.0 % THC liegen – sei es wegen guter Wetterbedingungen oder natürlicher Schwankungen. Auch wenn Gerichte betroffene Bauern schon freigesprochen haben: Allein ein solches Strafverfahren bedeutet eine grosse Menge an Zusatzarbeit.
Wer legalen Hanf in der Schweiz anbaut, wird ziemlich sicher mit den Behörden Gespräche führen müssen, (sinnlose) Diebstähle erleben – und auch die Nachbarschaft gilt es zu beruhigen…
Trotz dieser Unannehmlichkeiten ist die legale Hanfproduktion nie ganz verschwunden.
Hanfspeiseöl ist in vielen Reformhäusern zu finden, nicht ganz billig, herb-nussig und häufig nur gekühlt lagerbar. Hanfsamen zum Essen werden dort ebenfalls und neu auch von den Grossverteilern angeboten, besonders die geschälten sind beliebt. Diese Produkte werden auch in der Schweiz hergestellt, haben dann allerdings ihren Preis.
Schnüre aus Hanf finden sich im Büromaterialhandel, meistens aus ausländischer Produktion, ebenso Hanfzöpfe als Dichtungsmaterial. Solche Produkte bestehen zu 100 % aus Hanf. Je nach Gewebe sind auch Hanfstoffe für Kleider vollständig aus Hanf, es gibt auch Mischgewebe mit Baumwollanteil. Hanf-Kleider finden sich im Naturtextilienhandel. Auch Hanf-Gardinen werden angeboten.
Die Grossverteiler bieten verschiedene Tees und Ice-Teas an, die zu einem kleinen Teil aus Hanf bestehen und mit weiteren Teekräutern gemischt sind. Es gibt Biere, bei denen der Hopfen (übrigens der nächste Verwandte des Hanfs) zum Teil durch Hanfblüten und -blätter ersetzt wird.
Hier kommen laufend neue Produkte dazu, wobei der effektive Hanfanteil häufig nicht allzu gross ist (z. B. Frischkäse mit Hanf-Pesto, Mayonnaise mit Hanf, Hanf-Pizzateig oder Brotaufstrich mit Hanf). Auch Shampoos, Handcrèmen und weitere Körperpflegeprodukte werden mit Hanf angereichert.
All diese Produkte sind keine Betäubungsmittel und fahren nicht ein. Die Nahrungsmittel enthalten nur Spürchen von THC – das bisschen THC, das alle legal konsumieren dürfen.
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