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Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz?

Gesetze

In den gelben Kästen geben wir die Gesetze an, die für das entsprechende Thema entscheidend sind. Alle Gesetze und Verordnungen finden sich in der Systematischen Rechts­sammlung SR (siehe hanflegal.ch/sr). Das BetmG hat die Nummer 812.121, die Verordnungen 812.121.1, 812.121.11 und 812.121.6

Bedingungen

In den orangen Kästen fassen wir die wichtigsten Be­dingungen zusammen, damit die Bestim­mun­gen der Gesetze in der Realität greifen können beziehungsweise greifen müssen. Hier versuchen wir also den Kern des Tat­bestandes prägnant und verständlich zusammen­zu­fassen.

Tipps

In den grünen Kästen geben wir Tipps für einen besseren oder wenigstens weniger schlechten Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften. Generell ist es wichtig, sich mögliche Stress­si­tu­a­ti­o­nen vorzustellen, bevor sie sich ereignen. Nur so ist man vorbereitet, wenn es halt doch passiert.

Strafen

In den roten Kästen beschreiben wir den Straf­rahmen, der zum beschriebenen Thema gehört, meistens mit einem Beispiel, damit wir zeigen können, was auf Betroffene zukommt. Letztlich wird (ausser bei den Ordnungsbussen) jeder Fall einzeln beurteilt, was zu einer Schwan­kungs­breite führt.


Inserat

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Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz?

THC ist verboten und erlaubt

Ab einem Gehalt von 1.0 % THC sind THC-haltige Produkte in der Schweiz verboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) definiert so die «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» und verbietet den Umgang damit.

Dabei gibt es verschiedene Stufen der Illegalität: Vorbereitungshandlungen, Konsum, Wei­tergabe­­hand­lun­gen und gewerbsmässiger Handel. Die Strafen sind vielfältig: Von Verwarnung ohne Kostenfolge bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug ist alles möglich.

Trotzdem gibt es auch THC-haltige Produkte, die legal sind – einige Lebensmittel dürfen THC-Spuren enthalten und sowohl von allen konsumiert wie auch gewerbsmässig verkauft werden.

Als Medikament können Präparate mit mehr als 1 % THC eingenommen werden, allerdings sind die Ärtztinnen und Ärzte nach wie vor äusserst zurückhaltend und verschreiben Cannabis nur selten. (Das Spezialthema wissenschaftliche Versuche lassen wir weg.)


Neben dem Betäubungsmittelgesetz und dem Ordnungsbussengesetz (OBG) gibt es weitere Gesetze, in denen THC vorkommt: z. B. das Lebensmittelgesetz oder das Strassenverkehrsgesetz. Führerausweis und THC im Blut ist ein grosses Thema – die Nulltoleranz gegenüber Cannabis hat zu extrem tiefen Grenzwerten für THC im Blut geführt. Auch beim Wohnen und Arbeiten gibt es immer wieder Probleme für THC-Konsumierende. In der Land­wirt­schaft gibt es z. B. Bestimmungen für Futtermittel.

Alle unsere Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf Erwachsene, wenn nichts anderes vermerkt ist. Das Vorgehen gegen Jugendliche ist noch schwieriger generell abzuhandeln als die Verfolgung der Erwachsenen und folgt in einem separaten Kapitel.

Das BetmG ist ein scharfes Gesetz, das niemand unterschätzen sollte!

Die Liste der verbotenen Betäubungsmittel umfasst vier Substanzklassen, darunter das «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Alle Stoffe mit mindestens 1.0 % THC gelten als solche Betäubungsmittel. Einzig der THC-Gehalt einer Pflanze oder eines Stoffes entscheidet darüber, ob diese illegal sind oder nicht. Hanfsamen und Pflänzchen sind auch illegal, wenn sie 1.0 % THC erreichen können.

Ein wirklich umfassendes Verbot

So ziemlich alles ist verboten: anbauen, herstellen, erzeugen, lagern, versenden, befördern, ein-, aus- und durchführen, veräussern, verordnen, verschaffen, in Verkehr bringen, ­besitzen, aufbewahren, erwerben, erlangen, ­finanzieren, die Finanzierung vermitteln, öf­fent­lich zum Konsum auffordern oder Gelegenheiten zum Erwerb oder Konsum bekannt ge­ben. Selbst Vorbereitungshandlungen für diese Tätigkeiten sind verboten.

Damit sind alle diese Handlungen grundsätzlich illegale Vergehen. Wenn Polizei und Justiz bei jemandem solche Handlungen feststellen, folgt eine massive Bestrafung (Eintrag im Strafregister, Busse, Verfahrenskosten, Geldstrafe oder monate- oder jahrelange Freiheitsstrafe).

Sogar der Konsum ist verboten

Der unbefugte Konsum von Betäubungsmitteln ist ebenfalls strafbar. Allerdings so, dass der Konsum und die dafür nötigen Vorbereitungshandlungen (wie Besitz, Kauf, Anbau, Schmuggel) Übertretungen darstellen (und nicht Vergehen). Die Strafe für solche Übertretungen ist eine Busse (zum Beispiel 200 Franken Busse und dazu diverse Schreib-, Zustell- und andere Gebühren, wobei die Bussen höher werden, wenn jemand wiederholt bestraft wird – dies ohne Eintrag im Strafregister).

2013 sind die Bestimmungen der Ordnungsbussenvorlage dazugekommen (100 Franken Busse für polizeilich festgestellten Cannabiskonsum, ohne Befragung / Protokoll und ohne Gebühren) und per 1.1.2020 ins OBG überführt worden.

Kantonale Unterschiede in der Repression

Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Das führt zu grossen Unterschieden in der Bussenhöhe gegen Konsumierende (von der Einstellung des Verfahrens bis zu Bussen und Gebühren von 1’000 Franken, auch beim ersten Mal). Die Ordnungsbussen wurden anfangs kantonal ebenfalls sehr unterschiedlich angewendet.

Unsere farbigen Kästen

In diesen fassen wir die wichtigsten Punkte ­zusammen (auf dieser Seite finden sich die ­Erklärungen zu deren Inhalten). In den blauen Kästen präsentieren wir neue Entwicklungen. In den violetten Kästen geben wir einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.


Cannabis-Pilotprojekte

Ab 2005 wurde über Cannabis-Abgabe­pro­jek­te in den Städten diskutiert. Nun ist die befristete Gesetzesänderung dafür in Kraft: Seit Mai 2021 können Gesuche eingereicht werden, ab 2023 sind die ersten solchen Projekte gestartet und müssen bis 2031 abgeschlossen sein. In diesem kontrollierten und begrenzten Rahmen (z. B. kein öffentlicher Konsum, keine Weitergabe) ist für die Teilnehmenden der Umgang mit THC-reichem Hanf legal. Infos zu den konkreten Entwicklungen auf Cannabis-Pilotversuche.

Diskussionen rund um das BetmG

Das Thema BetmG: Kaum revidiert, wurde es wieder revidiert und immer wieder sind Diskussionen über eine Änderung des BetmG am Laufen. Auch eine andere, flexiblere Auslegung des BetmG wird gelegentlich erwogen. Doch wir möchten darauf hinweisen: Das sind, wieder einmal, Diskussionen. Real wird weiterhin alles verfolgt. Hier unsere Artikel dazu aus den letzten Jahren.

Betäubungsmittel­­gesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt alle im Zusammenhang mit psychoaktiven Stoffen auftretenden rechtlichen Fragen. Es ist ein umfassendes und sehr scharfes Gesetz. Unsere Sammlung zu rechtlichen Themen hat mit diesem Thema angefangen. Mittlerweile haben wir 37 Ordner im Einsatz und auch viele weitere rechtliche Themen über das BetmG hinaus gesammelt.

Aktuelles Betäubungsmittel­gesetz

Auslegung aktuelles Betäubungsmittel­gesetz

Teilrevision des Betäubungsmittel­gesetzes

Entstehung der Teil­revisionen

Lange diskutierten die Kommissionen und Räte über eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Schliesslich sind daraus zwei Teilrevisionen geworden, die nun beide in Kraft getreten sind.

Alte Betäubungsmittel­gesetze

Eine gute Übersicht über das alte Betäubungsmittelgesetz findet sich in den Vorlesungsunterlagen von Prof. Albrecht, einem Schweizer Strafrechtsprofessor. Leider sind diese Informationen nur noch in Buchform zugänglich: Die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (Art. 19-28 BetmG)

Auslegung altes Betäubungsmittelgesetz

Verfassung

Unsere Bundesverfassung von 1848 regelt die grundsätzlichen Bereiche des Schweizer Rechtssystem. Nach einer Totalrevision von 1874 wurde das Referendum auf eidgenössischer Ebene eingeführt. Die letzte Teilrevision stammt aus dem Jahre 1999 und wurde von Volk und Kantonen mit 59.2% angenommen.

Uns interessieren speziell folgende Artikel:

  1. Persönliche Freiheit
  2. Freiheit der Lebensgestaltung/Lebensführung
  3. Recht auf Unversehrheit/Medizin
  4. Recht auf Selbstschädigung
  5. Gleichbehandlung mit anderen Substanzen
  6. Wirtschaftsfreiheit

Auslegung

Diese allgemeinen Verfassungsgrundsätze können verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich werden die Verfassungsbestimmungen in der Schweiz jedoch eher als Hintergrundrauschen akzeptiert - doch den Takt dürfen sie nicht angeben. Dafür ist fast ausschliesslich das Gesetz zuständig. Und dort ist THC-Konsum halt verboten. Auch Klagen nach der Menschenrechtskonvention (MRK) hatten bis heute keine Chance.

Anderer Umgang mit der Verfassung in Deutschland – Bundesverfassungsgerichtsentscheid zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots:

Völkerrecht

Eigentlich gilt in der Schweiz ja das Schweizer Recht. Doch dieses enthält auch Elemente, die zwischen Staaten ausgehandelt wurden. Dieses Völkerrecht ist Bestandteil des Schweizer Rechtssystems. Auch die psychoaktiven Substanzen werden vom Völkerrecht erfasst. Ausserdem unterhält die UNO verschiedene Gremien, die sich mit diesen Substanzen auseinandersetzen.

Internationale Übereinkommen

Die internationale Staatengemeinschaft hat seit über hundert Jahren verschiedene Abkommen abgeschlossen, die den Umgang mit psychoaktiven Substanzen regeln. Die wichtigsten, die die Schweiz unterschrieben hat, sind die folgenden:

UNO

Folgende Unterorganisationen der UNO beschäftigen sich mit psychoaktiven Substanzen:

  • UNODC - United Nations Office on Drugs and Crime (Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechen)

Speziell mit THC befassen sich folgende UNO-Teile:

  • INCB - The International Narcotics Control Board (Internationaler Suchtstoffkontrollrat)

Im folgenden Beitrag gehen wir auf die Diskussionen ein, die vor dem Beitritt der Schweiz zur UNO geführt wurden:

Inserat

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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