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Je nach Produkt gelten Bestimmungen für: Lebensmittel, Rauchwaren, Heilmittel, Chemikalien oder Kosmetika. Die Kantone können weitere Bestimmungen erlassen. Das BetmG erfasst Hanf unter 1 % THC nicht: Dessen Bestimmungen gelten nur für Hanf ab 1 % THC.
Hanfblüten können nur legal sein, wenn der THC-Wert unter 1 % liegt. Sonst gelten die scharfen Verbote des BetmG. Für CBD gibt es keinen Grenzwert. Wer Hanfblüten unter 1 % THC im Detailhandel verkaufen will, muss jedoch die Bestimmungen für Rauchwaren einhalten.
Wie bei den Hanf-Lebensmitteln können auch legale Hanfblüten positive Urintests bewirken. Dafür genügen ja bereits Spuren von THC. Wer also negative Urinproben abgeben muss (beim Arbeitgeber oder im Strassenverkehr), sollte keinerlei THC-haltigen Produkte konsumieren (und sich evtl. selber testen).
Der Konsum von Hanfblüten < 1 % THC ist straffrei. Doch solche Blüten sehen gleich aus wie die illegalen. Bei Polizeikontrollen sollte man die Originalverpackung dabeihaben und aussagen, dass es sich um legale Blüten handelt. Falls es doch eine Busse gibt, muss man Einsprache einlegen.
Erst ab einem Gehalt von 1 % THC ist ein Produkt ein illegales Betäubungsmittel. Was darunter liegt, wird vom BetmG nicht erfasst. Wie sieht dieser Bereich des nicht verbotenen Hanfes aus? Je nachdem, als was ein Produkt vertrieben wird, gelten verschiedene Gesetze.
Was als Arzneimittel angepriesen wird, benötigt eine Zulassung nach Heilmittelgesetz. Wenn die Produkte zum Verzehr bestimmt sind, kommt das Lebensmittelgesetz zur Anwendung.
Auch für Kosmetika gibt es Vorschriften, ausserdem gibt es das Chemikalienrecht. Auf diese Bereiche gehen wir nicht im Detail ein. Wer sich dafür interessiert, findet bei der IG Hanf weitere Informationen.
Ab 2016 kamen immer häufiger Hanfblüten auf den Markt, die einen sehr tiefen THC-Gehalt aufweisen, dafür einen hohen CBD-Gehalt. Cannabidiol (CBD) ist eines der vielen Cannabinoide in der Hanfpflanze. Beim Konsum spüren die meisten kaum eine Wirkung: am ehesten eine gewisse Beruhigung, aber keinesfalls eine psychoaktive Wirkung wie bei THC-reichen Hanfsorten. CBD wird nicht vom BetmG erfasst, aber es gibt trotzdem verschiedene andere Gesetze, die beachtet werden müssen.
Dabei gab und gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten, welche unserer vielen Gesetze hier denn greifen. Ein Beispiel dafür ist die Einschätzung, ob CBD-Hanfblüten Tabakersatzprodukte darstellen oder nicht.
Zunächst wurden solche Blüten als Rohstoff verkauft, ohne spezielle Verwendungsabsicht. Doch dann meldete sich die Zollverwaltung, deklarierte solche Blüten als Tabakersatzprodukte und forderte die dafür geschuldete Tabaksteuer. Pro Kilogramm kostet diese 38 Franken plus 25 % vom Endverkaufspreis. Wenn also 10 g für 60 Franken verkauft werden, folgt eine Steuerbelastung von 15.40 Franken.
Laut Staatsrechnungen 2017 und 2018 wurden je 15 Mio. Franken solche Steuern bezahlt, woraus man auf einen Detailhandelsumsatz von 60 Mio. Franken pro Jahr schliessen kann. Die Rechnung 2019 weist diese Position nicht mehr aus. Vielleicht ist es ihnen peinlich, denn: Im Januar 2020 stellte das Bundesgericht fest, dass die Oberzolldirektion falsch gelegen hatte. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Hanfblüten als Tabakersatzprodukte. Seither ist diese Steuerbelastung weggefallen. Die zu Unrecht erhobenen Steuern wurden zurückerstattet.
Leider hat die Eidgenössische Zollverwaltung die besagte Seite ohne Kommentar oder Weiterleitung von ihrer Webseite gelöscht.
Originalseite als Bild (am 25.11.2020) von archive.org (abgerufen am 19.3.2021)
Allerdings braucht es weiterhin Bildwarnhinweise wie auf den Zigarettenpäckchen. Die Produkte müssen beim BAG gemeldet werden, unter Einreichung diverser Unterlagen.
Übersichtsseite Cannabis vom BAG.
⇒ Swissmedic und die Bundesämter für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Landwirtschaft haben gemeinsam einen Leitfaden herausgegeben, der immer wieder überarbeitet wird:
⇒ Das Bundesamt für Landwirtschaft hat einige Dokumente zu Hanf aufgeschaltet:
Doch wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Verdacht hegt, ein Hanfprodukt könnte 1 % THC oder mehr enthalten, dürfen diese immer noch ein Strafverfahren eröffnen. Vor allem bei den CBD-Blüten: Sie sehen gleich aus wie illegaler Hanf und auch das Rauchen von CBD-Hanf riecht gleich wie der Konsum illegaler Blüten. Erst eine Messung im Labor kann dann Gewissheit über den THC-Gehalt schaffen.
Solche Strafverfahren wegen legalem Hanf gab es immer wieder. So erhielten Konsumierende Ordnungsbussen oder wurden verzeigt wegen versteuertem, legalem Gras. Erst nach einer Einsprache wurde nachgemessen, das Material zurückgegeben und von einer Strafe abgesehen. Ein solches Strafverfahren ist immer mühsam, wie wir auf den folgenden Seiten sehen werden. Es dauert lange und kostet Nerven, auch wenn man unschuldig ist.
2017 wurden von einigen Polizeien die ersten Schnelltests eingeführt, die gleich vor Ort THC- von CBD-Hanf unterscheiden können sollen. So gab es weniger dieser absurden Strafverfahren wegen legalem CBD-Hanf.
Wer legale Hanfsamen bestellt, kann also dennoch ein Strafverfahren erleben: Ein Betroffener bestellte sich 1’000 Kompolti-Hanfsamen aus Frankreich (diese Sorte war auf der Sortenliste aufgeführt und somit völlig legal). Der Zoll öffnete das Paket und verzeigte das Gefundene. Der Betroffene wurde am Arbeitsplatz verhaftet und seinen Beteuerungen, dass es sich um legalen Hanf handle, wurde nicht geglaubt, obwohl offizielle Lieferscheine des Produzenten beilagen. Schliesslich dauerte es sieben Monate, bis die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte. Dann musste der Betroffene noch um die Rückerstattung des Saatgutes kämpfen…
Trotz solcher Risiken sind hunderte Firmen entstanden, die CBD-Hanf herstellen, verarbeiten und vertreiben. Selbst die Grossverteiler und Kioske haben schnell Zigaretten mit CBD-Hanf ins Sortiment aufgenommen.
Seit Herbst 2017 sind die Preise für CBD-Hanf gesunken, nachdem die ersten grossen Ernten auf den Markt gekommen waren. Dies hat einigen der neuen Hanffirmen Schwierigkeiten bereitet. Aber dieser neue, kleine Markt hat sich bisher behauptet.
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