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Keine Abmachungen per Telefon, SMS, WhatsApp, E-Mail oder Skype. Alle elektronischen Kommunikationsmittel können sehr einfach überwacht werden, weil die Randdaten und teils auch die Inhalte sechs Monate gespeichert bleiben, selbst wenn du sie gelöscht hast. Persönliche Abmachungen sind sicherer.
Polizeibeamte sind angestellt, die Gesetze durchzusetzen, also auch das BetmG mit dem Hanfverbot. Sie erledigen ihren Job (auch wenn sie so nur die Kriminalität fördern). Dein Job ist es, einen vernünftigen Umgang mit dem Verbot zu finden, so dass die Polizei dein Tun gar nicht erst mitbekommt.
Schweigen gilt nicht nur gegenüber der Polizei. Wer mit illegalem Cannabis Umgang pflegt, sollte nie über das eigene Lager, Einkaufsmöglichkeiten oder die Growanlage reden, mit niemandem. Denn jede Info fliesst weiter: Beste Freunde werden beste Feinde, Liebesbeziehungen zerbrechen…
Trotz aller Tarnung, trotz aller Vorsicht haben THC-Konsumierende manchmal einfach Pech: Ein Einbruch, die Polizei kommt und findet illegale Hanfutensilien, bevor die Mieterin oder der Mieter daheim ist. Da ist es gut, wenn man sich im Vorfeld auch mit dieser Variante auseinandergesetzt hat.
Jeden Tag werden Kiffende von der Polizei kontrolliert und es gibt immer wieder Razzien bei Treffpunkten von THC-Geniessenden. Der öffentliche Raum und Verkehr wird immer enger überwacht. Nicht nur durch die Beamten vor Ort, auch durch Videokameras und Drohnen. Diese Entwicklung wird sich weiter verstärken und erschwert den THC-Konsum in der Öffentlichkeit. Was tun oder lassen, um möglichst nicht in die Fänge der Polizei zu geraten?
Wenn dich (Zivil-)Polizisten beim Rauchen überraschen, bleibt natürlich nur noch Schadensbegrenzung. Was bei einer Personenkontrolle bei dir gefunden wird, gehört wohl auch dir – das kannst du meist nicht mehr sinnvoll abstreiten. Aber: Wenn schon draussen kiffen, dann weniger als 10 Gramm dabeihaben und zum sonstigen Konsumverhalten schweigen. So kommst du wahrscheinlich in die Kategorie Ordnungsbusse: 100 Franken – und das war es.
Speziell das Jointdrehen in der Öffentlichkeit ist heikel: Es fällt auf und du bist über längere Zeit mit deinen Augen auf die Mischung und den Joint fixiert. Intelligenter ist es, die benötigte Anzahl Joints zu Hause vorzudrehen, falls sie nicht in privaten Wohnungen geraucht werden können. So kann man sich den Joint schnell und unauffällig an einem ruhigen Ort reinziehen.
Wurde nur ein Joint mitgenommen, kann dieser einfach weggeworfen werden, wenn man die Polizei kommen sieht (am besten ins Wasser oder einen Gully, denn viele Beamte sind sich nicht zu schade, für einen Jointstummel ein Gebüsch abzusuchen).
Aber es ist einfach so: Kiffen in der Öffentlichkeit erhöht die Wahrscheinlichkeit massiv, mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Wer nicht auf «Action» steht, sollte es bleiben lassen.
Verdampfen erzeugt massiv weniger Emissionen, stört andere kaum und ist daher viel unauffälliger. Vor allem: Verdampfen kann man im Notfall sofort stoppen, einen brennenden Joint ausmachen erzeugt jedoch noch mehr Emissionen.
Wer ausschliesslich zu Hause konsumiert, hat weniger Probleme als Leute, die draussen kiffen. Doch gerade der Rauch und der Geruch können auch in Privatwohnungen zu Problemen führen. Die Nachbarn riechen es – fette Grasjoints können je nach Windstärke bis zu 50 Meter weit bemerkt werden. Auch hier gibt es Möglichkeiten, sich zu tarnen. Manchmal helfen schon ein paar Räucherstäbchen, um den Cannabisgeruch zu vernebeln. THC kann auch gegessen werden: Ein Joghurt mit etwas Hasch – da riecht niemand etwas. Ein Guetzli mit Cannabis-Butter macht ebenfalls keine geruchsmässigen Probleme. Allerdings muss die Dosierung stimmen!
Weiter gibt es sehr gute Verdampfungsgeräte, die das THC mittels heisser Luft lösen, so dass es inhaliert werden kann. Da hier kein Rauch entsteht, sind die Emissionen extrem klein. Der Geruch verflüchtigt sich bereits nach wenigen Zentimetern. Solche Geräte (Verdampfer, Vaporizer) können auch in fensterlosen Räumen gute Dienste leisten (z. B. in Übungslokalen).
Solange das Verbot besteht, kann die Losung nur heissen: Tarnung ist das halbe Leben. Und nicht zu vergessen: Kleider machen Leute! Wer mit Hanfblättern auf dem T-Shirt oder mit penetrantem Grasgeruch (seien es Kleider, seien es unsauber verpackte Blüten) auf die Strasse geht, zieht das Risiko geradezu an. Glasbehälter sind dichter als Minigrips (von denen, wenn schon, besser gleich zwei übereinander verwendet werden). Beides kann zusätzlich mit einem Papiersack abgedeckt werden, so dass die Blüten nicht gleich beim ersten Blick in den Rucksack zu sehen sind.
Wer Gras oder Hasch transportieren muss, tut dies am besten in Portionen von unter 10 Gramm (straffreie geringfügige Menge). Generell gilt beim Transport: Direkt von A nach B, keine Umwege, nicht kiffen, keine Papierli aus dem Selecta-Automaten holen, möglichst nüchtern sein und lieber tagsüber als nachts.
Beim Hanfanbau auf dem Balkon empfiehlt es sich, keine Zweimeterbüsche zu ziehen, sondern lieber die kleinen, bis 35 Zentimeter gross werdenden «Autoflowering»-Pflanzen. Da diese bereits nach drei Monaten erntereif sind, können sogar draussen zwei Ernten pro Jahr erreicht werden (was den kleinen Ertrag pro Pflänzchen etwas ausgleicht).
Wer drinnen anbauen will, muss sauber arbeiten (Strom, Hitze, Lüftung, Filter). Die meisten Anlagen fliegen auf, weil geschlampt wird.
Hanfsamenbestellungen im Ausland sind nach wie vor keine gute Idee: Der Zoll verzeigt!
Wer Auto fährt, sollte niemals irgendwelche Kiffutensilien mit sich führen, also auch keine Papierli. Der Aschenbecher sollte leer sein und das Auto generell sauber. Bei einer Verkehrskontrolle gehen die Polizeien gerne allen Hinweisen auf Drogenkonsum nach, denn Fahren unter Drogen ist ja ein Vergehen.
Viele THC-Geniessende konsumieren jahrzehntelang Cannabis, ohne mit der Polizei Probleme zu bekommen. Klar, etwas Glück gehört auch dazu, aber mit dem eigenen Verhalten kann man sehr viel beeinflussen. Wie THC-Konsumierende sich geben, wo sie geniessen, wie sie transportieren, lagern, anbauen, mit wem sie welche Geheimnisse teilen: Da hilft überlegen, planen und eine Portion Vorsicht.
Die folgenden Zahlen sind nun schon rund 10 Jahre alt. Im Grundsatz stimmen die meisten Aussagen, aber wir sollten diese Zahlen wieder einmal auf den aktuellen Stand bringen.
Nicht alle THC-Geniessenden haben die gleiche Wahrscheinlichkeit, verzeigt zu werden. Besonders gefährdet sind Kiffende mit folgenden Merkmalen: männlich, um die zwanzig Jahre alt, langhaarig, freakig, häufig auf der Gasse anzutreffen. Auch Punks werden immer kontrolliert und die Hip-Hopper sind ebenfalls zu einer bevorzugten Gruppe «aufgestiegen». Wer häufig in der Nacht unterwegs ist und in einschlägigen Clubs verkehrt, hat ebenfalls eine höhere Wahrscheinlichkeit kontrolliert und verzeigt zu werden.
Weniger als zehn Prozent der strafbaren Handlungen wegen Hanfkonsums werden von Frauen begangen – jedenfalls registriert die Polizei das so. Das reale Verhältnis zwischen Kiffern und Kifferinnen beträgt aber etwa drei zu eins. Frauen konsumieren jedoch seltener in der Öffentlichkeit. Und das ist die Hauptursache für eine Verzeigung.
Die unter 30-Jährigen machen 80% der Beschuldigten von Übertretungen aus. Die unter 18-Jährigen machen nur rund 20 Prozent der Beschuldigten aus. Knapp die Hälfte der Verzeigungen betrifft junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Die über 30-Jährigen stellen ebenfalls nur rund 20 Prozent der Verzeigten. Aber auch hier: Die Älteren kiffen mehr zu Hause und haben den Konsum in der Öffentlichkeit eingestellt. Häufig, weil sie durch die erhaltenen Bussen vorsichtiger geworden sind!
Allgemein und überspitzt formuliert: Ein 20-jähriger, langhaariger, freakig aussehender Mann, der sich häufig in der Öffentlichkeit aufhält, wird sehr viel wahrscheinlicher von der Polizei kontrolliert und verzeigt als eine 40-jährige, unauffällig gekleidete Frau, die eher ein häusliches Leben führt. Auch wenn sie vielleicht viel mehr kifft als er!
Das Verhältnis von Hasch- zu Gras-Übertretungen wird mit zunehmendem Alter grösser – das heisst: je älter jemand ist, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass er oder sie mit Haschisch erwischt wird, während die Jungen fast immer mit Gras erwischt werden:
Alter | Anteil | Hasch | : | Gras |
---|---|---|---|---|
unter 20-jährig | 34% | 1 | : | 21 |
20-30-jährig | 45% | 1 | : | 11 |
30-40-jährig | 14% | 1 | : | 5 |
über 40-jährig | 7% | 1 | : | 3 |
Total | 100% | 1 | : | 10 |
Auch rund zehn Jahre nach dem Hanfladen-Boom scheint Gras seine Vormachtstellung im Cannabismarkt behalten zu haben. Es hätte auch sein können, dass nach dem Ende der Laden-Ära wieder vermehrt Haschisch konsumiert wird bzw. mehr Konsumierende wegen Haschisch verzeigt werden. Dies ist nicht der Fall: Es werden zehn Mal mehr Verzeigungen wegen Gras (und Pflanzen) verzeichnet, als wegen Haschisch (und -Öl).
Es sind eher die älteren Konsumierenden (über 30), die wahrscheinlich noch ihre alten Connections haben. Sie konsumieren wohl auch mehr Gras als in den 80er Jahren, allerdings scheinen sie nicht ganz auf Haschisch verzichten zu wollen. Dies mag auf Gewohnheit und Tradition zurückzuführen sein, könnte aber bedeuten, dass auch das feinste Gras nicht dasselbe ist wie guter Hasch – Äpfel und Birnen können auch nicht 1:1 verglichen werden.
Quelle: Bundesamt für Statistik, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2010, Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Widerhandlungen nach Substanzen und beschuldigte Personen.
Geschlecht | Männer | Frauen | Total |
---|---|---|---|
Anzahl | 38'416 | 4'246 | 42'662 |
Prozent | 90 % | 10 % | 100 % |
90% der Konsumverzeigungen betreffen Männer. Auch wenn es mehr Männer als Frauen geben dürfte, die kiffen, so ist das Verhältnis aber kaum 1 : 9. Wir würden es eher auf 1 : 2 schätzen. Damit werden Frauen viel seltener verzeigt als Männer.
Geschlecht | Männer | Frauen | Total |
---|---|---|---|
Anzahl | 7'852 | 709 | 8'561 |
Prozent | 92 % | 8 % | 100 % |
Auch bei den Verzeigungen wegen Vergehen (Weitergabe, Handel) dominieren die Männer mit 92 % die Verzeigten, sogar noch etwas mehr als bei den Übertretungsverzeigungen oben.
Alter | unter 20 | 20 bis 29 | 30 bis 39 | 40 bis 49 | 50 bis 59 | 60 +, unbek. | Total |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl | 14'199 | 18'696 | 6'493 | 2'426 | 762 | 93 | 42'669 |
Prozent | 33 % | 44 % | 15 % | 6 % | 2 % | 0 % | 100 % |
Die Hauptlast der Repression tragen eindeutig die Jungen. Die unter 30-Jährigen erhalten 77 % der Verzeigungen. Auch wenn in jüngeren Jahren mehr Leute kiffen als im Alter, so gibt es mittlerweile doch viele Kiffende auch bei den Pensionierten. Aber die sind seltener draussen am Joints rauchen und geraten seltener in die Mühlen der Justiz. Doch: Es kann eben auch den gutsituierten Älteren passieren! Die kleine Abweichung zwischen den beiden Totalen in den Übertretungstabellen ist auf einige unklare Fälle zurückzuführen.
Alter | unter 20 | 20 bis 29 | 30 bis 39 | 40 bis 49 | 50 bis 59 | 60 +, unbek. | Total |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl | 2'230 | 3'645 | 1'649 | 705 | 279 | 53 | 8'561 |
Prozent | 26 % | 43 % | 19 % | 8 % | 3 % | 1 % | 100 % |
Interessant ist nun, dass die Altersverteilung bei den Verzeigungen wegen Vergehen sehr ähnlich ist wie oben bei den Übertretungen. Natürlich sind die Zahlen weniger hoch, aber die Prozentverteilung ist doch recht ähnlich: Die Hauptlast der Repression tragen auch hier die unter 30-Jährigen mit 69 % aller Verzeigungen.
Alter | unter 20 | 20 bis 29 | 30 bis 39 | 40 bis 49 | 50 bis 59 | 60 +, unbek. | Total |
---|---|---|---|---|---|---|---|
wegen Gras | 13'563 | 17'199 | 5'723 | 2'026 | 627 | 75 | 39'213 |
wegen Hasch | 636 | 1'497 | 770 | 400 | 135 | 18 | 3'456 |
Hasch zu Gras | 1 : 21 | 1 : 11 | 1 : 7 | 1 : 5 | 1 : 5 | 1 : 4 | 1 : 11 |
Die meisten Verzeigungen werden wegen Gras erstellt: 92% im Durchschnitt. Das ist bei allen Altersgruppen so. Aber bei den unter 20-Jährigen macht Gras fast 96% aus, bei den über 60-Jährigen «nur» 81%.
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