Darf ich in meiner Wohnung kiffen?

Antwort: Kiffen oder Rauchen ist kein Grund für eine Kündigung

Kiffen darf man eigentlich nirgends, denn generell ist der THC-Konsum ja durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Aber: Kiffen an sich ist noch kein Grund für eine Kündigung.

Auch wenn eine Wohnungsverwaltung zum Beispiel ausschliesslich nichtrauchende Menschen sucht, so darf man nachher trotzdem in der Wohnung rauchen – eine Kündigung wäre unzulässig. Dies ist mindestens bis heute die allgemeine Rechtsauffassung. Doch kann der Mietende für gelbe Tapeten (wegen dem Rauchen) zur Kasse gebeten werden. Dies zeigt, dass das Rauchen keine völlig übliche Tätigkeit ist.

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Nachgehakt

Der Druck aufs Rauchen wird steigen

Es ist zu vermuten, dass generell der Druck auf das Rauchen (das in den allermeisten Fällen mit einer Belästigung der anderen Mietenden verbunden ist) zunehmen wird. Genau so, wie immer mehr Bahnhofsteile rauchfrei und das Wegwerfen von Zigarettenkippen strafbar geworden sind (wie 2004 in Bern).

Deshalb ist anzunehmen, dass in der Zukunft ein Rauchverbot in Wohnungen vielleicht durchsetzbar werden wird. Zurzeit gilt noch die persönliche Freiheit in Bezug auf das Rauchen – und das gilt in Wohnungen auch für das Kiffen. Allerdings nur, wenn die Nachbarschaft durchs Rauchen nicht wesentlich gestört wird.

Hier Links zu weiteren Informationen:

SRF: Ständig auf dem Balkon qualmen

SRF: Kiffender Nachbar

Andere Sanktionen sind möglich

Die Verwaltung (oder die Nachbarschaft) kann natürlich jederzeit eine Anzeige bei der Polizei machen. Und nach mehreren Bussen sind die Bussenbeträge so hoch, dass sich kaum jemand das Weiterkiffen wird leisten können.

In einem solchen Fall gilt es, eine andere Konsumform zu wählen. Man muss Cannabisprodukte nicht unbedingt rauchen. Wer solche isst oder verdampft, erzeugt keine Emissionen – damit fällt natürlich der Stress einer Belästigung der anderen Mietenden weg. Und so wird es kaum eine Anzeige bei der Polizei geben.

Geruchsbelästigung vermeiden

Insbesondere in neueren Häusern nach Minergie-Standard sind zentrale Lüftungssysteme beliebt. Diese führen jedoch auch dazu, dass Joint-Rauch aus der eigenen Wohnung gegebenenfalls in die Wohnung des Nachbars transportiert wird.

Eine einfache Abhilfe ist es, die Lüftungsöffnungen mit Klarsicht-Folie und Klebeband abzudichten — mindestens in der eigenen Wohnung, aber am besten in allen betroffenen Wohnungen. (Am besten vorher beim Vermieter nachfragen, ob die Lüftung das aushält.)

Wer auf dem Balkon oder bei offenem Fenster raucht, sollte darauf achten, dass die umliegenden Fenster der Nachbarn geschlossen sind.

Am effektivsten ist es natürlich, die Emissionen an der Quelle zu reduzieren: statt einen fetten Grasjoint zu rauchen, kann man das Gras auch verdampfen. Das riecht man selbst im selben Raum nach kurzem Lüften bereits nicht mehr.

Beispiel: Schreiben an Mieter

Hier untersagt ein Vermieter das Konsumieren von Cannabis auf dem Gartensitzplatz:

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Hier untersagt ein Vermieter das Konsumieren von Cannabis im Zimmer und Treppenhaus:

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Hier weist die Stadtpolizei Zürich die Mieter an, Hanfpflanzen auf dem Dach des Hauses zu vernichten:

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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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