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CBD: Vielversprechend und umkämpft

Cannabidiol (CBD) ist in vieler Munde: Weltweit haben sich laut Google Trend in den letzten fünf Jahren die Suchanfragen für CBD vervierfacht. An der CannaTrade waren gleich mehrere Anbieter von CBD-haltigen Produkten vertreten, auch mit Blüten zum Rauchen.

CBD ist eines der Trendthemen in der internationalen Cannabisszene. Wer dieses Jahr die Schweizer Hanfmesse besucht hat, konnte sich ihm kaum entziehen. Für viele Besucher waren die Blütenmuster, die dort verteilt wurden, die erste bewusste Erfahrung mit dem Cannabinoid. Über die Wirkung und den rechtlichen Status herrscht allerdings noch Unsicherheit. Die Szene zeigt sich aber wieder einmal äusserst innovativ und entwickelt sich stark; bei den Repressionsorganen muss man aber immer noch mit aktionistischen Einlagen rechnen.

Nicht alles in Cannabis macht high

Cannabidiol ist eines der aktuell 120 identifizierten Cannabinoide, welche natürlicherweise im Hanf vorkommen. Sie können an spezielle Rezeptoren in menschlichen Zellen, dem so genannten Endocannabinoid-System, andocken und ihre Wirkung auslösen. Zusammen mit THC ist CBD normalerweise das Canna­binoid mit der höchsten Konzentration in der Hanfpflanze und deshalb wohl auch eines der besser erforschten. Allerdings ist die CBD-Forschung im Vergleich zur THC-Forschung noch jung und hat sich erst mit dem Aufkommen von «medical cannabis», bei dem die psychoaktive Wirkung von THC unter Umständen unerwünscht ist, etabliert. Da CBD kein High erzeugt, eignet es sich besonders gut für medizinische Anwendungen. Wie bei THC gibt es für CBD keine tödliche Dosis. Diese Eigenschaften sind dafür verantwortlich, dass CBD auch in der Behandlung von Kindern eingesetzt werden kann. Vor einigen Jahren hat ein Fall in den USA, bei dem die kleine Charlotte Figi ihre Epilepsie in den Griff bekommen hatte, viele ehemalige Skeptiker und Gegner von der Effektivität von CBD überzeugt.

Nicht egal: THC oder CBD

Das Verhältnis der Cannabinoide im Hanf, insbesondere CBD zu THC, ist sehr unterschiedlich und abhängig von Sorte, Anbaubedingungen, Verarbeitungsweise und Lagerung der Pflanzen. Heute gibt es kommerziell erhältliche, gezüchtete Sorten, die einen speziell hohen CBD-Gehalt haben. In Sortenkatalogen lassen sich Werte von 10 bis 25 % bei gleichzeitig sehr tiefen THC-Anteilen von weniger als 0.5 % finden. Es gibt mittlerweile auch viele Züchtungen mit z. T. sehr hohen THC- und CBD-Anteilen in einem ausgewogenen Verhältnis. Sie besitzen oft «Autoflowering»-Eigenschaften, die sie durch Kreuzungen mit Cannabis Ruderalis-Sorten erhalten. Das bedeutet, dass die Pflanze nach einigen wenigen Wochen Wachstum in die Blüte übergeht und nicht erst, wenn die Lichtmenge reduziert wird. Diese – neben Sativa und Indica – dritte Hanfsorte verfügt typischerweise über einen eher geringen THC-Gehalt und einen relativ hohen Gehalt an CBD; insbesondere auch ihre wilden Formen. Da solche Pflanzen meistens unter 50 cm Höhe erreichen und nur wenig verzweigt sind, eignen sie sich gut für den Eigenanbau auf dem Balkon – CBD-Interessierte sollten sich diese Form der Beschaffung näher anschauen. Sorten mit weniger als 1 % THC sind nach Gesetz legal und ihr Anbau im Prinzip – zumindest noch – für jedermann und -frau erlaubt!

Wirkung und Gegenwirkung…

Bei der Behandlung von epileptischen Problemen, Schizophrenie, psychotischen Störungen, Depression und innerer Unruhe sind mittlerweile zahlreiche Erfolge mit CBD verzeichnet worden und es gibt viele gesicherte Erkenntnisse. Auch in der Schulmedizin setzt sich die Ansicht langsam durch, dass CBD eine Alternative für THC und herkömmliche Behandlungen sein könnte.

Vielversprechend gilt es auch bei der Behandlung von:

  • Krebs
  • Diabetes
  • Lupus (chronische Autoimmunkrankheit)
  • Motorischen Störungen
  • Nikotinsucht
  • Parkinson
  • Chronischen und neuropathischen Schmerzen
  • Zwangsstörungen
  • Osteoporose

Unterschiede zu THC

Zwischen CBD und THC gibt es viele Parallelen, einige ihrer Unterschiede sind aber entscheidend dafür, welches der beiden bevorzugt wird. Cannabinoide docken gezielt an speziellen Zellen im Nervensystem an. Im Fall der CB1-Rezeptoren befinden sie sich hauptsächlich im Nervensystem, also im Hirn. Ihr Gegenstück, die CB2-Rezeptoren, kommen im Immunsystem vor. Die Tatsache, dass Cannabis mit dem Körper chemisch kommunizieren kann, ist übrigens nichts Einmaliges. Viele Pflanzen, z. B. Mohn, Tabak und Coca können das auch. Da CB1-Rezeptoren dort zu finden sind, wo z. B. Lernen, Koordination, Schlaf und Hirnentwicklung stattfinden und CB2-Rezeptoren dort, wo Krank­heiten bekämpft werden, liegt es nahe, dass ihre Stimulation unterschiedliche Effekte auf den Körper hat. CBD hat interessanterweise kaum eine Wirkung auf diese Rezeptoren und ist deshalb wohl auch kaum mit einem High verbunden. Wie CBD mit dem Körper interagiert, ist noch nicht genau bekannt, aber es müssen noch andere Systeme beteiligt sein, u. a. möglicherweise Serotonin-Rezeptoren. Sie sind ein Element, das im Zusammenspiel der Hormone einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und Glücksempfinden leistet.

Diese Unterschiede und wohl weitere, die noch nicht erforscht sind, dürften dafür verantwortlich sein, dass es viele z. T. auch widersprüchliche Behauptungen und Erfahrungen unter Konsumenten, Befürwortern und Gegnern der zwei Cannabinoide gibt.

Kaum spürbare Wirkung im Gehirn

CBD hat nicht nur keine oder kaum eine psychoaktive Wirkung, sondern wirkt der psychoaktiven Wirkung von THC sogar entgegen. Das ist wohl auch der Grund, warum Züchter jahrzehntelang versucht haben, den THC-Wert zu erhöhen und den CBD-Wert so tief wie möglich zu halten. Die psychoaktive Wirkung von Cannabis war und ist für die allermeisten Konsumenten immer noch der wichtigste Grund für ihren Konsum. Gras, das nicht einfährt, liess sich nicht verkaufen, was sich jedoch langsam zu ändern scheint… CBD ist übrigens kein Abbauprodukt von THC, sondern ein eigenes Cannabinoid. Möglicherweise hat die Tatsache, dass sich durch den natürlicherweise stattfindenden Abbau von THC in älter werdendem Hasch oder Gras das Verhältnis von CBD zu THC erhöht, zu diesem Mythos geführt. Sonst hätten die Züchter, die am Anfang ihrer Suche nach entsprechenden Sorten viel forschen mussten, einfach altes Gras oder Hasch nehmen können.

Der Anbau von legalem CBD-Cannabis läuft prinzipiell nicht anders ab als bei THC-Sorten, und die CBD-Grower sind in einer interessanten Startposition, falls der Markt für THC offener werden sollte. Die meisten kommerziell erhältlichen CBD-Blüten könnte man wohl schon heute problemlos ahnungslosen THC-Suchenden andrehen.

Rechtliche Entwicklungen

Dieser Umstand leistet wohl auch seinen Beitrag dazu, dass in der Schweiz beim öffentlichen Konsum von legalem CBD-Cannabis mit den gleichen Repressionen gerechnet werden muss: wie bei normalem, illegalem Hanf. So konnte man diesen Sommer jedenfalls nach der Lancierung des «ersten legalen Grases in der Schweiz» in den Medien davon erfahren, dass für CBD-Konsum Ordnungsbussen verteilt werden sollen. Und dies obwohl CBD-Konsum in der Schweiz nicht illegal ist. Zumindest fällt CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer es als Heilmittel oder Tabakersatz produzieren bzw. verkaufen will, muss jedoch zahlreiche Auflagen einhalten. CBD-Blüten lassen sich aber zurzeit noch für andere unregulierte Anwendungen verkaufen. Bestimmte Händler sind allerdings vorsichtig geworden und es findet sich zum Beispiel in den rechtlichen Hinweisen zu Duftkissen die Anmerkung, dass CBD «pharmakologische Eigenschaften» habe.

Letzten Frühling hat die FDA, die Nahrungsmittel- und Medikamentenbehörde in den USA, einen Regulierungsentwurf gemacht, der CBD als Medikament definieren würde. Somit dürfte es nicht mehr als Nahrungsmittelzusatz verkauft werden, wie es bisher oft gemacht wird. Das gleiche Schauspiel ereignet sich zurzeit auch in anderen Ländern. In Grossbritannien fällt CBD seit Anfang Oktober unter die Medikamentendefinition – Produzenten und Händler von Cannabidiol-Extrakten wurden aufgefordert, den Verkauf und die Werbung einzustellen. Gleichzeitig wurde in Deutschland CBD für verschreibungspflichtig erklärt und es kann somit nur noch auf Rezept als Medikament eingesetzt werden. Ob auch Öle und andere CBD-Produkte, die nicht als Arzneimittel angeboten werden, von der Regelung betroffen sind, ist zurzeit noch unklar, aber leider nicht auszuschliessen.

Während das für Pharmaproduzenten eine gute Nachricht sein dürfte, da ihnen nun eine Monopolstellung für CBD-Extrakte zufällt, werden u. a. Selbstversorger und Kleinproduzenten durch eine verstärkte Regulierung eher leiden.

In den USA gibt es von Seiten der CBD-Produzenten Versuche, durch den Branchenverband CBDRA.org via Selbstregulation, also selbst-auferlegten Richtlinien statt staatlichen Gesetzen, gewisse Standards bei Konsumentenschutz und Qualität zu erreichen. Auf ihrer Webseite führen sie die Testresultate von rund 70 CBD-Produkten auf, hauptsächlich E-Liquids und Öle. Übrigens erreichen zahlreiche die selbstgesetzten Qualitätsstandards nicht. Ob es auch in der Schweiz bald einen Verband braucht, um der CBD-Branche eine Lobby zu geben, wird sich noch zeigen.

Hanf unter 1 % THC

Hanf mit weniger als 1 % THC fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), ist also nicht zwingend illegal. Doch das BetmG ist nicht das einzige relevante Gesetz:

Lebensmittelgesetz

Wenn ein Hanfprodukt als Lebensmittel verkauft wird, dann gelten dafür sehr tiefe THC-Grenzwerte: Hier sind maximal 0.002 % THC erlaubt (beim Hanfsamenöl), der tiefste Wert beträgt sogar 0.00002 % THC.

Heilmittelgesetz

Heilwirkungen dürfen nur angepriesen werden, wenn das Präparat eine Bewilligung der Behörden bekommen hat. Auch wenn das Präparat wie ein Heilmittel daherkommt, kann es Beanstandungen durch Swissmedic/BAG geben.

Betäubungsmittelgesetz

Als verboten gelten Hanfprodukte, wenn sie mindestens 1 % THC aufweisen. Ab diesem Wert gelten dann die drastischen Strafen des BetmG. Hierum kümmern sich dann Polizei und Staatsanwaltschaft.

Kantonale Meldepflicht für Hanfkulturen

Die Kantone Graubünden, Tessin und St. Gallen kennen eine Meldepflicht für Hanfkulturen, in Baselland wird die Einführung diskutiert. Die Meldung muss meist an das Landwirtschaftsamt des Kantons erfolgen.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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