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Wenn die Polizei Gegenstände mitnimmt, sie also beschlagnahmt, muss sie ein Beschlagnahmungsprotokoll erstellen. Denn die Polizei kann ja nur beschlagnahmen – ob diese Gegenstände dann illegal sind (und eingezogen und vernichtet werden) oder ob sie legal sind (und zurück gegeben werden müssen) kann nur ein Gericht entscheiden.
Man beachte beim folgenden Beispiel: Die Polizei konnte bei der Durchsuchung nicht alles in 1x beschlagnahmen. Die erste Durchsuchung ging von 6:10-7:30 Uhr und von 10:10-10:40 Uhr kamen sie noch ein 2. Mal vorbei…
Die Beschlagnahmungen umfassen Utensilien für den Konsum, sowie die Bestandteile einer kleinen Indoor-Anlage.

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