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Die Polizei oder ein Staatsanwalt kann jemanden verpflichten, zu einer Befragung zu erscheinen. Normalerweise wird nicht genau mitgeteilt, um was es geht. Meistens wird nur allgemein erwähnt, dass es sich um eine BetmG-Widerhandlung handelt. Spätestens jetzt sollte man sich im Detail mit allen relevanten Fragen auseinandersetzen…

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