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Akteneinsicht

Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, Einvernahmeprotokolle, Aufstellungen über Beschlagnahmungen, usw. Diese werden einem dort kopiert oder man kann sie fotografieren, manchmal muss man die Angaben auch von Hand abschreiben.

Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob sie oder er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren. Auch können diese Akten an weitere Behörden weitergegeben werden (z. B. Strassenverkehrsamt). So besitzen dann verschiedene Amtsstellen diese Akten – nur die Betroffenen erhalten sie nicht automatisch. Es ist wirklich sinnvoll zu wissen, welche Akten über einen existieren.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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