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Zuerst eine Einstellungsverfügung aus dem Tessin (geringfügige Menge).
Die Hanfsamenverfolgung hatte ihren Höhepunkt 2015. Seither wagen es nur noch wenige, Hanfsamen im Ausland zu bestellen. Aber nach wie vor gibt es Verzeigungen und Strafen wegen Imports von Hanfsamen. Hier veröffentlichen wir einige aktuelle Beispiele aus verschiedenen Kantonen.
Am Schluss der Seite haben wir eine aktuelle Bestrafung wegen THC im Blut/Fahren unter Drogen veröffentlicht.
Der Besitz von weniger als 10 Gramm Gras oder Hasch für den eigenen Bedarf ist straffrei. Deshalb gab es eine Einstellungsverfügung.
Hanfsamen im Internet zu bestellen ist keine gute Idee. Der Zoll fängt nach wie vor viele Sendungen ab und verzeigt die Betroffenen. Hier eine durchschnittliche Strafe aus dem Aargau.
Diese Hanfsamenbestellung war etwas zu gross: Der Staatsanwalt wertete die 220 Hanfsamen als Vergehen (mit Strafregistereintrag). Der Besteller hatte am Black Friday 2017 zum halben Preis eingekauft, ohne sich die Konsequenzen wirklich zu überlegen. Es folgte Beschlagnahmung am Zoll, Hausdurchsuchung und nun dieser Strafbefehl (mit Berechnungsformular für den Tagessatz der Geldstrafe).
Ein Beispiel aus dem Kanton Bern. Auch wenn die Strafe eher tief ausgefallen ist: Die Betroffene musste eine Hausdurchsuchung und eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen. Solche Erlebnisse sind sehr belastend!
Hier wurden die 1.5 Mikrogramm THC pro Liter Blut überschritten, damit ist Fahren unter Drogen bewiesen. Die Bestrafung ist im üblichen Bereich.
Weitere Fälle und Strafen siehe unter Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut.
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