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Auf dieser Seite zeigen wir zwei sehr verschiedene Strafbescheide, an denen wir exemplarisch die Breite der möglichen Bestrafung aufzeigen können. Denn je nach Region und je nach Aussage können extrem unterschiedliche Strafen folgen.
Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis Befreundeten abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis (heute Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe), bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Freiheitsstrafe/Geldstrafe immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann kann das alles zusammengerechnet werden und in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem wenn du Weitergabe (auch unentgeltlich!) zugibst, auch wenn es nur um ein «Rauchi» geht.
Er hatte zwei Gramm Hasch dabei, als er kontrolliert wurde. Aber er hat nur sehr seltenen Konsum zugegeben. Und das Oberwallis ist bereits weniger repressiv (obwohl es ja im gleichen Kanton passiert ist!). So hat er nicht einmal eine Busse, sondern nur eine Verwarnung bekommen und ist nicht vorbestraft. Deshalb: Was sie auf dir finden, das kannst du zugeben. Und sonst so wenig wie irgend möglich gestehen. Auch wenn die Polizei sagt, sie wolle all die Angaben nur für ihre Statistik und die Busse werde nicht höher: Gib ihnen die Informationen nicht. Sie haben es nicht verdient.
Die polizeilichen Verzeigungen führen in den allermeisten Fällen zu einer Busse, weitere Beispiele findest du hier.
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