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Auch wenn die untenstehende Strafe am 1. April 2004 erstellt wurde: Sie ist kein Scherz. Das Wallis ist ja schon des längeren als sehr repressive Gegend bekannt, aber diese Strafe schlägt doch alles. Die betroffene Frau wurde mit einem Gramm Gras von der Polizei erwischt, gab daraufhin zu, während vier Monaten etwa 20 Franken für ihren Konsum auszugeben. Sie habe noch nie etwas verkauft, aber sie gebe anderen unentgeltlich ab. Sie hatte noch nie mit der Polizei zu tun – es war also ihr erstes Mal. Für dieses lächerlich geringe illegale Tun wurde sie nun mit drei Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, bestraft. Und dazu muss sie noch 301.20 Franken Unkosten bezahlen. Das alles wegen eines Gramms und dem Zugeben von gelegentlichem Konsum, Kauf und unentgeltlicher Weitergabe. Hier sehen wir klar, was ein böswilliger Richter mit dem geltenden Betäubungsmittelgesetz anstellen kann, wenn er will. Der blosse Konsum (ohne Besitz, Kauf, Weitergabe etc.) kann ja bereits mit Haft bestraft werden. So steht es im Gesetz.
Wir können nur immer wieder darauf hinweisen: Schweigen ist meist das beste, was du tun kannst, wenn du von der Polizei befragt wirst. Alles was du zugibst, kann (und wird, wenn sie Lust haben) gegen dich verwendet werden. Alles was sie finden, spricht gegen dich. Aber ebenso alles, was sie nicht finden, du ihnen jedoch gestehst. Dabei ist deine Unterschrift unter das polizeiliche Verhörprotokoll wesentlich. Du musst dich zwar nicht selber beschuldigen, aber wenn du es tust, dann kann das gegen dich verwendet werden. Man sollte das Betäubungsmittelgesetz nie unterschätzen. Es ist ein sehr scharfes Gesetz!
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