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Dieser Fall hätte auch mit einer Ordnungsbusse enden können (Konsument in flagranti erwischt, Besitz unter 10 Gramm). Doch es gab eine Verzeigung (weil die Gemeindepolizei im Wallis noch keine Berechtigung zur Erteilung von Ordnungsbussen hatte) mit Befragung (bei der regelmässiger Konsum über Jahre gestanden wurde) - und prompt eine hohe Busse.
Der Betroffene erhebt Einspruch gegen diese hohe Busse und wird von der Staatsanwältin einvernommen. Die Argumente des Betroffenen werden zwar protokolliert (er dachte, es gebe überall für Cannabiskonsum eine Ordnungsbusse, die Berechtigung für Ordnungsbussen hätte der Gemeindepolizei schon länger erteilt werden sollen, andere Betroffene kamen mit geringeren Bussen davon). Die Staatsanwältin geht auf keinen Punkt ein und erhöht schliesslich die Kosten noch um 400 auf 600 Franken.
Normalerweise gibt es im Kanton Zürich für einen angerauchten Joint und ein Gramm Gras eine Ordnungsbusse über 100 Franken. Doch hat nicht die Stadt- oder Kantonspolizei die Kontrolle durchgeführt, sondern die Bahnpolizei. Diese scheint nach wie vor keine Berechtigung zu haben, eine Ordnungsbusse auszustellen und muss auch einen solchen Vorfall verzeigen. Dann folgt eine Standardbusse, wie sie das Stadtrichteramt Zürich massenhaft ausstellt:
Wer Hanfsamen für den eigenen Konsum bestellt, begeht eine Übertretung und wird mit einer Busse bestraft. Die Höhe der Bussen und Gebühren schwankt ziemlich, zwischen 200 und 1000 Franken ist alles möglich. Hier Beispiele aus Appenzell Ausserrhoden, der Waadt, Nidwalden, Bern und aus Zürich:
Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen: Die Betroffenen nicht polizeilich vorladen und vernehmen, sondern einfach eine Verwarnung aussprechen. Aber nur in Basel-Stadt scheint das vorzukommen:
Hier wurde zwar die Bestellung zugegeben, aber nicht, dass die Samen dem Eigenbedarf hätten dienen sollen. Damit fehlt das Kriterium für eine Übertretung (eben: für den eigenen Konsum bestimmt) und die Staatsanwaltschaft entscheidet auf eine Verurteilung wegen eines Vergehens. Auch gemeinsamer Import kann so enden, ebenso wenn man fünf Hanfsamen hätte verschenken wollen.
Die Samen hätten zwar dem Eigenbedarf dienen sollen, aber es wurde auch eine Weitergabeabsicht gestanden (9 Samen hätten weitergegeben werden sollen). Also gibts einen Strafbefehl wegen eines Vergehens, mit 20 Tagessätzen eine sehr hohe Bestrafung:
Einer der krassesten Strafbefehle: Wegen drei Hanfsamen gibt es eine Verurteilung wegen eines Vergehens… Unglaublich, aber die Staatsanwältin gibt 10 Tagessätze:
Doch es geht noch krasser:
Wenn du oder jemand, den du kennst, einen Strafbefehl oder eine Ordnungsbusse erhalten ha(s)t, bitten wir dich um eine Kopie. Du kannst sie selber anonymisieren oder wir tun das vor der Veröffentlichung.
Du kannst uns deinen Beleg schicken: Verein Legalize it!, Quellenstrasse 25, 8005 Zürich oder du kannst ihn uns mailen.
Vielen Dank!
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