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Auch 2025 läuft die Repression weiter. Zahlenmässig auf tieferem Niveau, aber wenn es dich trifft, sind die Strafen wie immer. Vor allem die Gebühren sind mitunter eine Strafe für sich.
Beim Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis für den eigenen Konsum sollte ja gar kein Strafverfahren eröffnet werden. Das Material (maximal 10 Gramm) darf auch nicht konfisziert werden. Deshalb gibt es auch keine Dokumente dazu. Hier ein Erfahrungsbericht von 2025 mit einem Vergleich eines ähnlichen Vorfalls vor 10 Jahren: Polizeikontrolle im Zug, 2025, Genf
Es wurden keinerlei Substanzen beim Untersuch gefunden, Fahren unter Drogen kann also mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Verdacht der Polizei war völlig falsch, aber die Kosten für die Untersuchung wurden dem Unschuldigen dennoch voll belastet:
Hier der ganze Artikel: Strassenverkehr: Zahlen ohne Schuld
Beispiel einer effizienten Staatsanwältin: 21 Hanfsamen bestellt, die Staatsanwältin verfügt Nichtanhandnahme (bisher ein seltener Fall):
Beispiel einer Staatsanwältin, die selbst den Import von sieben Hanfsamen nach wie vor massiv bestrafen will (Vergehen, Eintrag im Strafregister):
Das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass eine Aussageverweigerung nicht immer die beste Strategie ist. Solche Fragen behandeln wir in unseren Rechtsauskünften. Nach der Einsprache wurde die Betroffene von der Staatsanwältin einvernommen. Dort erklärte die Betroffene, die Hanfsamen seien für den eigenen Konsum gedacht gewesen. Daraufhin änderte die Staatsanwälting den Strafbefehl auf Übertretung. Aber die Kosten bleiben enorm!
Das Thema Hanfsamenverfolgung beschäftigt uns seit 2015. Hier findest du viele weitere Infos dazu.
