Herbst 2022: Ein weiterer Cannabis-Politzyklus beginnt

Die Subkommission ist bestimmt und kann ihre Diskussionen und Abklärungen aufnehmen. In den nächsten Jahren wird sie erarbeiten, wie ein neuer Umgang mit Hanf in ­unserem Rechtssystem verankert werden kann und soll. Es stehen einige Klärungen an!

Subkommission definitiv eingesetzt

Nach dem Beschluss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des ­Nationalrates (SGK-N), eine Subkommission einzusetzen (April 2022, siehe auch Legalize it! 94), bestückte sie diese dann im Mai 2022 mit neun Mitgliedern. Was genau deren Auftrag ist, ist bisher nicht öffentlich bekannt. Aber es scheint, dass es um eine umfassende Neuregelung von Hanf und THC gehen soll.

Es gibt viel zu tun

Eine Legalisierung ist ein komplexes Unterfangen. Es gilt, neue Regulierungen zu ­entwickeln und sinnvoll aufeinander abzustimmen. Es gibt also eine ganze Menge zu überlegen. Bei diesen Klärungen wird auch die Bundesverwaltung mitarbeiten. Grundsätzlich gibt es vier unterschiedliche juristische Ebenen, welche die Subkom­mission zu diskutieren hat. Alle sind ­miteinander verknüpft.

Internationale Verträge

Erstens muss der Umgang mit den inter­nationalen Drogen-Abkommen, welche die Schweiz unterzeichnet hat und die den Hanf ja verbieten, geklärt werden. Paraguay und ­Kanada haben diese Konventionen ebenfalls unterschrieben und das Problem auf ihre Weise, na ja, nicht gelöst, aber um­gangen. Kanada nennt es «respectful non-compliance» – eine wirklich kreative juristische Wortschöpfung! Übersetzt heisst das in etwa: «respektvolle Nichtbeachtung». Doch die Schweiz braucht dafür sicher einen eigenen Umgang bzw. eine eigene Wortkreation.

Verfassungsartikel für Hanf

Zweitens muss geklärt werden, ob und welche Verfassungsbestimmungen es braucht. Für eine Besteuerung scheint eine solche zwingend, aber was soll weiter in unserer Verfassung zum Hanf stehen? Hier geht es um einen eher kurzen Text, der aber doch die Grundlage für die gesetzlichen Bestimmungen legen muss.

Wortlaut des Hanf-Gesetzes

Drittens braucht es einen konkreten Gesetzestext mit den verschiedenen Paragrafen. Dieser Text wird sicher eine gewisse Länge benötigen, um die vielen Fragen klären zu können. Hier müssen die grundlegenden Normen des neuen Umgangs mit Hanf ­definiert werden. Letztlich geht es um die beiden Bereiche Konsum und Handel:

  • Wer darf legal was, wie viel, wo, wann, wie, wozu kaufen, besitzen, für sich pro­duzieren und konsumieren?
  • Wer darf legal was, wie viel, wo, wann, wie, wozu für andere herstellen und verkaufen?

Inhalt der Hanf-Verordnungen

Viertens muss die Subkommission klären, welche Bestimmungen in den Verordnungen stehen sollen. Solche kann der Bundesrat bzw. die Verwaltung erlassen und auch relativ schnell wieder ändern. Hier sollten also jene Bestimmungen rein, die man ­laufend nachjustieren möchte.

Unsere Überlegungen zum Vergleich

Wir haben all die Punkte, die zu klären sind, auf unseren Legalisierungsseiten aufgeführt. Daran wollen wir messen, was bei der Kommissionsarbeit herauskommt – also wie liberal oder restriktiv deren ­Vorschläge sind.

Der ungefähre Ablauf

Alle vier Bereiche müssen aufeinander abgestimmt sein und ein sinnvolles Ganzes ergeben. Zwei Jahre gehen da schnell vorüber, und vielleicht dauert es auch länger. ­Anschliessend muss das Ergebnis dann ­zurück in die Kommission; der Bundesrat wird seine Meinung dazu kundtun; National- sowie Ständerat müssen die Texte ­beraten und zustimmen. Dann folgt wohl noch eine oder mehrere Volksabstimmungen. Es wird also dauern!

Die Pilotprojekte abwarten?

Unklar ist, wie weit die Ergebnisse der nun anlaufenden Pilotprojekte abgewartet werden, oder ob parallel an den neuen Texten, vielleicht in Varianten, gearbeitet wird.

Eine abgespeckte Variante?

Ein kürzerer Weg wäre, einige wenige ­Bestimmungen im BetmG zu ändern, was dann auf eine Neuauflage des Opportu­nitätsprinzips von Anfang Jahrtausend ­hinauslaufen würde, welches 2004 im ­Nationalrat Schiffbruch erlitten hatte (z. B. Duldung einiger Pflanzen für den eigenen Konsum; evtl. Duldung der Weitergabe im Rahmen von nicht-gewinnorientierten ­Vereinen oder Genossenschaften, wenn sie bestimmte Regeln einhalten). Doch ­danach sieht es zurzeit nicht aus.

Wir sind froh um alle realen Entkriminalisierungsschritte, ob klein oder gross! Weitere Entwicklungen findest du hier:

Die Diskussionen in Deutschland

Unser nördlicher Nachbar diskutiert zurzeit ja ebenfalls solche Fragen. Wobei dort auch noch die EU-Verträge zu berücksichtigen sind. Bei vielen Aktiven in Deutschland ist die Euphorie gross. Aus Erfahrung weiss ich allerdings: Diskussionen sind schön und gut, aber letztlich kommt es auf die ­beschlossenen Gesetzestexte an. Nächstes Jahr könnten die ersten Formulierungen vorliegen. Ich bin sehr gespannt, was zum Schluss dabei herauskommt!

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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