Do you speak English? → Go to our English page!
Parlez-vous français ? → Visitez notre page en français !
2026 bestand das Hanf-Verbot weiterhin. Auch wenn viel über ein neues Cannabisproduktegesetz CanPG diskutiert wurde: Das BetmG lautet gleich wie früher. Also gab es auch weiterhin Repressionsmassnahmen. Am meisten gestresst werden Betroffene durch die rigiden Vorschriften bei THC und Strassenverkehr (Führerausweis).
Dieser Fall folgt, sobald er im Legalize it! 112 (Winter 26/27) dargestellt worden ist. — Sven 2026/09/15 16:01
Die Betroffene wurde im Verkehr kontrolliert und gab den Konsum eines halben Joints zu. Die angeordnete Blutprobe verweigerte sie (das stellt ein Vergehen dar: separate Bestrafung durch die Staatsanwaltschaft mit Eintrag im Strafregister, ähnlich wie wenn in der Blutprobe THC nachgewiesen worden wäre).
Hier nun die Verfügung des Strassenverkehrsamtes, dass die Fahreignung überprüft werden muss. Dies ist ein Standarddokument in solchen Fällen. Es ist in allen Kantonen sehr ähnlich. Darin wird vom Amt entschieden, dass der bei der Kontrolle eingezogene Führerausweis wieder ausgehändigt wird. Wäre die Aussage der Betroffenen gewesen, dass mehr als zwei Mal die Woche konsumiert würde oder wären die Blutwerte hoch ausgefallen, wäre der Führerausweis eingezogen geblieben.
Aber auf alle Fälle ist nun komplette Abstinenz für immer angesagt, wenn man den Führerausweis behalten und die Fahreignungsüberprüfung bestehen will.
Bei einer Verkehrskontrolle kann eine Blutprobe angeordnet werden. Meistens telefoniert die Polizei dazu mit einem Pikett-Staatsanwalt. Die schriftliche Anordnung wird dann nachher zugestellt.
Diese Blutprobe wurde nicht im Strassenverkehr angeordnet, sondern ist eine freiwillige Blutprobe im Rahmen einer Studie. Sie wurde ca. eine Viertelstunde nach dem Konsum entnommen. Wir zeigen sie hier, damit man sieht, was für Werte direkt nach einem Konsum gemessen werden können. Zum Vergleich: Fahren unter Drogen gilt erwiesen ab 1.5 Mikrogramm THC pro Liter Blut. Dieser Wert hat eben nichts mit einer akuten Wirkung oder einem kurz vorher stattfindenden Konsum zu tun. Er ist einfach der Nachweisgrenzwert, also ab wann das Vorhandensein von THC im Blut rechtlich sicher nachgewiesen ist. Ein Wirkung wird damit nicht bewiesen, trotzdem wird man verurteilt, wie wenn man unter Einfluss gefahren wäre.
Es bestätigt, dass für Autofahrende, die Cannabis ärztlich verschrieben einnehmen, bei der Fahrfähigkeit der Nachweisgrenzwert (THC ab 1.5) nicht gilt. Auch die Punkte, die sonst zum Verdacht Drogenabhängigkeit führen (THC-COOH-Wert über 40; mehr als zwei Mal Konsum in der Woche) gelten hier nicht.
Dennoch bleibt der Führerausweis eingezogen. Vermutlich wird die erneute Fahreignungsbeurteilung wiederum negativ ausfallen. In der Verkehrsmedizin sind die Vorbehalte gegenüber Cannabis, auch als verschriebenes Medikament, sehr gross. Es ist kaum vorstellbar, dass bei diesen Mengen eine Fahreignung bejaht werden würde.
Letztlich empfehlen wir allen, THC-Konsum und Führerausweisbesitz zu trennen. Entweder man konsumiert THC (ob rekreativ oder medizinisch) oder man hat einen Führerausweis. Beides zusammen ist unter der heutigen Nulltoleranz mit zu vielen Problemen verbunden. Bei rekreativem Konsum ist Abstinenz zwingend, um den Führerausweis zu behalten oder wieder zu erlangen. Bei medizinischem Konsum ist die Sachlage theoretisch nicht so eindeutig, aber da die Verkehrsmedizin sehr negativ zu Cannabis eingestellt ist, führt das in diesem Bereich zu langwierigen Auseinandersetzungen, hohen Kosten - und der Führerausweis ist dann noch entzogen, ob per Sicherungsentzug oder provisorisch auf unbestimmte Zeit spielt für die Betroffenen kaum eine Rolle.
Wer beruflich oder privat zwingend auf den Führerausweis angewiesen ist, sollte überhaupt kein THC konsumieren, auch kein ärztlich verschriebenes. Die Probleme scheinen uns zurzeit einfach zu gross. Vielleicht ändert sich das auch mal, aber es ist kaum vorstellbar, dass Dosierungen über einigen wenigen Gramm Cannabis pro Monat verkehrsmedizinisch akzeptabel sein könnten. Ausserdem müsste das Dosierungsschema so ausgestaltet sein, dass zwischen Konsum und Autofahren wohl eine recht lange zeitliche Spanne liegen würde. Das würde die Verschreibung eng begrenzen.

Mit deiner Mitgliedschaft bekommst du:
Infos rund um Hanf, alle 3 Monate! Ob rechtlich, politisch, kulturell, technisch, etc.
Mehrmals jährlich Einladungen zu Mitgliedertreffen.
Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.