Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die Menge ist nicht entscheidend: Obwohl der Beschuldigte einiges an Material besass, gab es „nur“ eine Bestrafung wegen einer Übertretung. Denn der Eigenbedarf war klar. Allerdings kann so auch bei Eigenbedarf die Busse happig werden (1'800 Franken, mit Gebühren 2'200 Franken). Nach einer Einsprache wurde die Busse zwar reduziert, aber die Gebühren wurden höher, was zu Kosten von von 3'100 Franken führte.
Eigentlich sind bis zu 10 Gramm Gras ja straffrei – wenn sie dem Eigenkonsum dienen sollen. Doch die Aussage des Bestellers war etwas unglücklich. Er machte genau hierzu keine Aussage. Und dann legte der Staatsanwalt los: Verurteilung wegen einem Vergehen, 30 Tagessätze, Strafregistereintrag und noch eine Busse von 500 Franken statt Straffreiheit. Es ist wirklich entscheidend, dass der Eigenbedarf klar gemacht wird!
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