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Eine grosse Menge und dann noch verschiedene psychoaktive Substanzen. Doch der Eigenbedarf war gegeben, also gab es „nur“ eine Bestrafung wegen Übertretungen. Doch die Strafe kann in solchen Fällen dennoch hoch ausfallen, hier beinahe 3'500 Franken.
Wenn genau gewogen worden wäre, hätte es unter Umständen keine Strafe gegeben (vielleicht wäre die Nettomenge unter 10 Gramm und also straffrei gewesen). Eigenbedarf war klar, also gab es eine Busse von 100 Franken mit Gebühren von 60 Franken.
Die Menge ist nicht entscheidend: Obwohl der Beschuldigte einiges an Material besass, gab es „nur“ eine Bestrafung wegen einer Übertretung. Denn der Eigenbedarf war klar. Allerdings kann bei grösseren Mengen auch bei Eigenbedarf die Busse happig werden (1'800 Franken, mit Gebühren 2'200 Franken). Nach einer Einsprache wurde die Busse zwar reduziert, aber die Gebühren wurden erhöht, was zu schliesslich zu Kosten von von 3'100 Franken führte.
Eigentlich sind bis zu 10 Gramm Gras ja straffrei – wenn sie dem Eigenkonsum dienen sollen. Doch das Verhalten des Bestellers während der Einvernahme war etwas unglücklich. Er machte genau zu diesem Punkt keine Aussage. Und dann legte der Staatsanwalt los: Verurteilung wegen einem Vergehen, 30 Tagessätze, Strafregistereintrag und noch eine Busse von 500 Franken statt Straffreiheit. Es ist wirklich entscheidend, dass der Eigenbedarf klar gemacht wird!
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