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Strafbefehle 2022

Nichtanhandnahmeverfügung Baselland

Ein eher seltener Fall: Die 12 Hanfsamen wurden als geringfügig eingestuft und also hat die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet. So sollte es immer sein, aber dies ist nach wie vor die Ausnahme!

Strafbefehl Tessin wegen Import

Rund 20 Gramm Cannabis-Harz für den eigenen Konsum wurden bestellt. Die Strafe umfasst eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren von 200 Franken.

Strafbefehl Jura wegen Hanfsamen

Fünf Hanfsamen wurden bereits 2021 bestellt, der Strafbefehl kam dann erst im September 2022. Eine übliche Bestrafung: 200 Franken Busse, 209 Franken Gebühren.

Vorladung Jugendanwaltschaft Zürich

Gerade Jugendliche werden häufig verfolgt. Sie sind oft draussen und konsumieren an öffentlichen Orten. Das macht sie zu einem einfachen Ziel der Polizei. Dann werden die Eltern informiert und die Jugendlichen vorgeladen. Häufig melden sich dann die Eltern bei uns. Ich empfehle immer, mit den Jugendlichen das Konsumverhalten zu besprechen: Am Bahnhof zu konsumieren ist einfach eine schlechte Idee. Auch ist vielen Jugendlichen nicht bewusst, dass sie so niemals einen Führerausweis erhalten werden…

Strafbefehl Altstätten wegen Hanfsamen

Der Beschuldigte hat 16 Hanfsamen persönlich über die Grenze bringen wollen. Doch das Versteck im Auto wurde gefunden. Also gibt es eine Verzeigung. In solchen Fällen ist es üblich, dass ein Depositum verlangt wird. Hier der Strafbefehl dazu:

Der Tonfall ist eher scharf: Dieses Mal gibt es noch eine Busse wegen einer Übertretung (200 Franken Busse, 200 Franken Gebühren), aber das nächste Mal werden wir mehr unternehmen (Strafverfolgung wegen eines Vergehens). Das Depositum wird abgezogen. Allerdings wird das Strassenverkehrsamt informiert.

Verzichtserklärung Zürich wegen Haschisch

Der Betroffene hatte sich drei Gramm Haschisch bestellt. Doch der Zoll hat das Couvert geöffnet und an die Kantonspolizei weitergeleitet. Diese will vor der Verfahrenseinstellung eine Verzichtserklärung. Das Verfahren sollte eingestellt werden, weil die Beschaffung von unter 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum straffrei ist.

Strafbefehl Wallis wegen Kauf

Hier wurde ein Verkäufer erwischt und anschliessend verschiedene Käuferinnen und Käufer polizeilich befragt. Dies ist der Strafbefehl einer Käuferin. Die vielen Schwärzungen waren wegen dem Einbezug verschiedener Personen nötig. Ob sie nun für 100 oder hunderte Franken gekauft hat, ist eigentlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass sie das Gras für den eigenen Konsum erworben hat. Dafür gibt es eine Busse von 300 Franken und Gebühren von 200 Franken. So etwas kommt übrigens immer wieder vor: Ein Dealer wird erwischt, dann geht man den Kontakten im Handy oder den Textnachrichten nach und lädt alle Kontakte polizeilich zur Einvernahme vor.

Zuletzt geändert: 2024/03/16 13:54

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