Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
thc_recht:strafbefehle_2020 [2021/03/23 14:45] – sos | thc_recht:strafbefehle_2020 [2024/03/16 13:58] (aktuell) – sos | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | |||
====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ||
Zeile 21: | Zeile 20: | ||
Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, | Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, | ||
- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich |
Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich: | Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich: | ||
Zeile 27: | Zeile 26: | ||
| {{: | | {{: | ||
- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland |
Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern: | Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern: | ||
Zeile 33: | Zeile 32: | ||
| {{: | | {{: | ||
- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) |
Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich: | Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich: | ||
Zeile 42: | Zeile 41: | ||
Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei " | Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei " | ||
+ | |||
==== Die erste Variante ==== | ==== Die erste Variante ==== | ||
Zeile 52: | Zeile 52: | ||
| {{: | | {{: | ||
- | ==== Eine Vorladung aus dem Aargau ==== | + | ====== Eine Vorladung aus dem Aargau |
Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer " | Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer " | ||
Zeile 96: | Zeile 96: | ||
| {{: | | {{: | ||
| {{: | | {{: | ||
+ | |||
+ | ====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Aargau, 2020) ====== | ||
+ | |||
+ | THC-Spuren im Blut genügen für eine Verurteilung. Hier ein typischer Strafbefehl beim ersten Mal. Auch hier kostet es schon über 3'000 Franken, ausserdem gibt es einen Eintrag im Strafregister. | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||
+ | |||
+ | ====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Bern, 2020) ====== | ||
+ | |||
+ | Hier ist es etwas günstiger, aber dennoch: 2'500 Franken. Für die Strafe entscheidend war Fahren unter Drogen, das ist ein Vergehen. Der Anbau und Besitz für Eigenkonsum ist dagegen eine Bagatelle (Übertretung). | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||