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====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ||
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Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, | Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, | ||
- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich |
Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich: | Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich: | ||
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- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland |
Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern: | Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern: | ||
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- | ==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) ==== | + | ====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) |
Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich: | Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich: | ||
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Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei " | Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei " | ||
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==== Die erste Variante ==== | ==== Die erste Variante ==== | ||
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- | ==== Eine Vorladung aus dem Aargau ==== | + | ====== Eine Vorladung aus dem Aargau |
Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer " | Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer " |