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thc_recht:sh3939 [2011/10/07 23:17] sosthc_recht:sh3939 [2011/10/27 21:10] sos
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 Generell ist der THC-Konsum ja durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Doch Kiffen an sich ist noch kein Grund für eine Kündigung.  Generell ist der THC-Konsum ja durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Doch Kiffen an sich ist noch kein Grund für eine Kündigung. 
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 Auch wenn eine Wohnungsverwaltung zum Beispiel ausschliesslich nichtrauchende Menschen sucht, so darf man nachher trotzdem in der Wohnung rauchen – eine Kündigung wäre unzulässig. Dies ist mindestens bis heute die allgemeine Rechtsauffassung. Doch kann der Mietende für gelbe Tapeten (wegen dem Rauchen) zur Kasse gebeten werden. Dies zeigt, dass das Rauchen keine völlig übliche Tätigkeit ist.  Auch wenn eine Wohnungsverwaltung zum Beispiel ausschliesslich nichtrauchende Menschen sucht, so darf man nachher trotzdem in der Wohnung rauchen – eine Kündigung wäre unzulässig. Dies ist mindestens bis heute die allgemeine Rechtsauffassung. Doch kann der Mietende für gelbe Tapeten (wegen dem Rauchen) zur Kasse gebeten werden. Dies zeigt, dass das Rauchen keine völlig übliche Tätigkeit ist. 
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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