Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
thc_recht:sh3232 [2014/07/07 17:10] – sos | thc_recht:sh3232 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
- | ==== Zwei Artikel, die Hoffnung wecken ==== | + | ===== Zwei Artikel, die Hoffnung wecken |
Trotz dieses umfassenden Verbotes von THC-Produkten und THC-Konsum gibt es zwei «gute» Artikel in diesem Gesetz, die das totale Verbot ein wenig relativieren: | Trotz dieses umfassenden Verbotes von THC-Produkten und THC-Konsum gibt es zwei «gute» Artikel in diesem Gesetz, die das totale Verbot ein wenig relativieren: | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
Diese Vorschrift ist eigentlich zwingend. | Diese Vorschrift ist eigentlich zwingend. | ||
- | ==== Das Weiterreichen des Joints: Achtung Jugendliche! ==== | + | ===== Das Weiterreichen des Joints: Achtung Jugendliche! |
Wer Hasch und Gras für den gleichzeitigen Konsum unentgeltlich abgibt (man gibt einen Joint in die Runde oder wirft ein Piece auf, damit jemand einen Joint baut) ist nicht strafbar, wenn es um eine geringfügige Menge Hasch oder Gras geht («geringfügig» ist allerdings Auslegungssache des Gerichtes). Doch das gilt nur, wenn es sich um Erwachsene handelt. Sind Jugendliche dabei, macht man sich eines Vergehens schuldig! (Der Konsum der einzelnen Personen kann als Übertretung bestraft werden.) | Wer Hasch und Gras für den gleichzeitigen Konsum unentgeltlich abgibt (man gibt einen Joint in die Runde oder wirft ein Piece auf, damit jemand einen Joint baut) ist nicht strafbar, wenn es um eine geringfügige Menge Hasch oder Gras geht («geringfügig» ist allerdings Auslegungssache des Gerichtes). Doch das gilt nur, wenn es sich um Erwachsene handelt. Sind Jugendliche dabei, macht man sich eines Vergehens schuldig! (Der Konsum der einzelnen Personen kann als Übertretung bestraft werden.) | ||
- | ==== Die Richterinnen und Richter entscheiden ==== | + | ===== Die Richterinnen und Richter entscheiden |
Jedoch: was eine «geringfügige Menge» oder ein «leichter Fall» ist, ist ebenfalls dem Richterermessen überlassen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat diese beiden Artikel am Telefon so kommentiert: | Jedoch: was eine «geringfügige Menge» oder ein «leichter Fall» ist, ist ebenfalls dem Richterermessen überlassen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat diese beiden Artikel am Telefon so kommentiert: | ||
«Der jeweilige Richter hat zu entscheiden, | «Der jeweilige Richter hat zu entscheiden, | ||
- | ==== Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt ==== | + | ===== Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt |
Tja, es ist also schwierig. Aber wenn man einen netten Richter oder eine nette Richterin hat, kann man vielleicht durch einen guten Eindruck mit Straffreiheit oder einer Verwarnung statt einer Busse davonziehen (siehe dazu auch [[thc_recht/ | Tja, es ist also schwierig. Aber wenn man einen netten Richter oder eine nette Richterin hat, kann man vielleicht durch einen guten Eindruck mit Straffreiheit oder einer Verwarnung statt einer Busse davonziehen (siehe dazu auch [[thc_recht/ | ||
- | ==== Eine Lösung wäre möglich ==== | + | ===== Eine Lösung wäre möglich |
Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden (was sie ja auch sind), wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, | Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden (was sie ja auch sind), wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, | ||