Die Beratungen zum Medizinalhanf haben begonnen

Die erste Hürde ist genommen: Die Kommission des Nationalrates hat der Gesetzesänderung für einen erleichterten Zugang zu Cannabis­arznei­mitteln zugestimmt. Die Gegnerschaft ist nicht gross, aber die Lockerungen für Medi­zinalhanf sind auch nicht gerade spektakulär.

Die ersten Beratungen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat im Oktober 2020 als erste Kommission über die Erleichterungen für Cannabis­arzneimittel beraten und dieser Änderung des BetmG sehr deutlich mit 22:3 ­zugestimmt.

Im Wesentlichen ist sie dabei dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Doch hat die Kommission beantragt, dass weitere Daten erhoben werden sollen. In den ersten ­Jahren nach Inkrafttreten ­dieser Änderung müssen die Ärztinnen und Ärzte, die THC-reiche Produkte verschreiben, ja verschiedene Daten erheben und zur Auswertung weiterleiten. Hier möchte die ­Kommission, dass speziell auch allfällige Nebenwirkungen rapportiert werden.

Der Inhalt der Vorlage

Im Kern geht es darum, dass keine Aus­nahmebewilligungen des Bundesamtes für ­Gesundheit (BAG) mehr nötig wären, ­sondern dass Medizinalhanf über das Swissmedic-Kontrollsystem laufen könnte. Damit hätten Ärzte und Ärztinnen einen grösseren Spielraum bei der Behandlung mit THC-reichen Arzneimitteln.

Es soll jedoch keine Anbaumöglichkeit für Kranke geben und die Krankenkassen ­müssten solche Arzneimittel weiterhin nicht vergüten. Damit wird diese Gesetzes­änderung, wenn sie schliesslich durch das ­Parlament gekommen ist, wohl nur für ­wenige Kranke bezahlbaren Medizinalhanf ermöglichen und daher nur begrenzt ­wirksam sein.

⇒ Eine detailliertere Einschätzung der ­Vorlage haben wir im Legalize it! 88 auf den Seiten 4–5 veröffentlicht.

Die drei nächsten Stufen

Als Nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat (geplant ist für diese Diskussion der 8. Dezember 2020, dafür liegen ­einige Minderheitsanträge vor). Dann folgt die ­Kommission des Stände­rates (SGK-S) und schliesslich der Ständerat. Allenfalls braucht es dann noch ein Differenz­bereinigungsverfahren.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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