Verfolgung 2018: Der erste Riss in der Repression?

Die Anzahl ausgestellter Ordnungsbussen ist massiv gesunken, die Verzeigungen rund um Konsum sind etwas zurückgegangen und die Verzeigungen wegen Vergehen gestiegen. Wir fassen den 10. Jahrgang der neuen Zählung zusammen.

Nach wie vor zehntausende Betroffene

2018 war nun der 10. Jahrgang der neuen Zählweise durch das Bundesamt für Statistik (BFS). Bei den Hanf-Übertretungen wurden 29’137 Straftaten gezählt, die 25’023 Beschuldigten zugeordnet wurden. Dazu ka­men 7’153 Ordnungsbussen.

Bei den leichten Hanf-Vergehen wurden 8’751 Straftaten erfasst, durch 7’766 Beschuldigte begangen, bei den schwereren Hanf-Vergehen 285 Straftaten mit 275 Beschuldigten.

Dramatischer Rückgang der Ordnungsbussen im 2018

Waren in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils rund 15’000 bis 19’000 OB erteilt worden, gab es 2018 einen Rückgang auf noch 7’153. Das ist wirklich krass.

Ganz sicher können wir uns nicht sein, aber es deutet alles darauf hin, dass die weggefallenen OB den Besitz einer geringfügigen Menge betroffen haben (der ja laut Gesetz eigentlich straffrei ist).

Denn die Verzeigungszahlen für Übertretungen sind ebenfalls etwas gesunken (siehe auch Grafiken unten). Das bedeutet, dass die Bestrafung der straffreien Menge nun wirklich aufgegeben wurde (sonst hätten die Verzeigungszahlen wieder steigen müssen).

Wir können das nicht sicher für alle Kantone sagen – kleinere könnten in Fällen einer geringfügigen Menge durchaus Verzeigungen durchführen, ohne dass dies in der Statistik zum Ausdruck kommt, weil diese Kantone nur sehr wenige Fälle zählen. Aber in der Breite scheint das Bundesgerichtsurteil von 2017 (siehe LI79) überzeugt zu haben.

Der erste Schritt zurück?

Das ist nun wirklich fast ein Wunder. Über Jahrzehnte haben Polizeien und Staatsanwaltschaften immer behauptet, die geringfügige Menge müsse man nicht beachten. Das Stadtrichteramt Zürich hatte sogar ­Kopien der Gesetzestexte mit handschriftlichen Notizen zur Hand, die sie allen abgab, die auf der Straflosigkeit der geringfügigen Men­ge beharren wollten.

Es sollte einfach nichts Straffreies geben, obwohl es so im Gesetz stand. Und wohlgemerkt: Schon seit Jahrzehnten gestanden hatte (nur die Grenze von 10 Gramm wurde 2013 eingeführt). Also sind in den letzten Jahren zehntausende Ordnungsbussen zu Unrecht erteilt worden und in den Jahren davor wohl zehntausende Verzeigungen zu Unrecht erfolgt.

Ist das nun der erste Riss in der Repression? Der erste Schritt zurück? Es könnte sein. Klar, wenn sich Polizeien und Staatsanwaltschaften ans Gesetz halten, ist das noch kein Durchbruch. Doch wenn man sich überlegt, wie wichtig ihnen die Verfolgung auch der straffreien Handlungen immer war, dann ist es eben doch ein grosser Schritt.

Es gäbe noch weitere Erleichterungen...

Das Bundesgerichtsurteil rief übrigens noch andere Bestimmungen des BetmG in Erinnerung: Es gibt da nicht nur die straffreie Menge für den Eigenkonsum, es gibt da auch den leichten Fall und die Möglichkeit der Einstellung eines Verfahrens sowie die Möglichkeit einer Verwarnung. Diese Punkte jedoch werden nach wie vor praktisch nie angewendet, obwohl es das Bundesgericht eigentlich empfiehlt.

Übertretungs-Verzeigungen im bisherigen Rahmen

Aber eben, die OB sind halt nur ein kleiner Teil der Repression. Den Hauptteil machen ja die Verzeigungen aus, was auf den Grafiken unten klar ersichtlich ist.

Zuerst die beiden Grafiken zu den Übertretungen: Links die Verzeigungen in den drei Kategorien des BFS und dazu die OB, rechts dann die gleichen Zahlen, aber aufgeschlüsselt nach Altersgruppen. Wir sehen sehr schön, wie sich die OB vor allem für die jungen Konsumierenden gelohnt haben: Ihre Verzeigungsrate hat sich mit Einführung der OB praktisch halbiert. Das gilt jedoch nicht für die Minderjährigen, denn diese können keine OB erhalten und werden immer an die Jugendanwaltschaft verzeigt. Auch die Älteren haben etwas von den OB profitiert, aber der Rückgang ist weit weniger deutlich.

Bei den Jungen geht es auch häufig nur um den Konsum in der Öffentlichkeit und das Mit-sich-Führen von etwas Gras oder Hasch. Wenn über 40-Jährige wegen Hanf mit der Polizei zu tun bekommen, geht es häufiger um komplexere Sachen (Anbau im eigenen Garten, Hanfsamenbestellungen, Mengen über 10 Gramm).

Vergehens-Verzeigungen am Steigen

Das sehen wir auch in beiden Grafiken zu den Vergehen. Rechts die Verzeigungen wegen der Schwere des Vergehens und links die gleichen Vergehensverzeigungen, wiederum aufgeschlüsselt nach Altersgruppen.

Hier sehen wir, dass die Anteile der Älteren einiges grösser sind als bei den Übertretungen. Sehr klar sieht man auch die grosse Anzahl an über 40-Jährigen, die 2015 wegen eines Vergehens verzeigt wurde: Zu einem guten Teil waren das Menschen, die sich ein paar Hanfsamen für den Eigenkonsum bestellt hatten und dann vom Zoll wegen eines Vergehens verzeigt wurden.

Speziell ist auch die wachsende Anzahl Jugendlicher, die wegen eines Hanf-Vergehens verfolgt werden. Die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche ist ja ein Vergehen. Doch statt der bösen Dealer trifft diese Bestimmung, wie zu erwarten war, hauptsächlich Jugendliche, die anderen einen Joint weitergeben oder Jugendliche, die zusammen einkaufen.

Übrigens: Die Hanfsamenverfolgung durch den Zoll hält nach wie vor an! Doch dazu mehr im nächsten LI, wo wir uns auch mit dem Verhältnis von Hasch- zu Gras-Verzeigungen beschäftigen wollen.

Viele Sicherstellungen

Nun bringen wir noch die Übersicht über die 2018 sichergestellten Substanzen im Hanfbereich: über 2 Tonnen Hanf, 49'000 Hanfpflanzen, 19'000 Samen. Auch wenn die Aufstellung etwas unübersichtlich ist und ver­schie­dene Punkte fraglich sind, so gibt sie doch einen Eindruck davon, was alles sichergestellt wur­de. Im Vergleich zu 2017 wurde fast eine Tonne weniger Gras sichergestellt, dafür eini­ges mehr an Hasch und eben auch an Hanfsamen.

Quelle

Bundesamt für Statistik (BFS), Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresberichte 2009 bis 2018. Grafische Darstellung durch uns.

Bemerkungen zu den Daten

Die Zahlen der Verzeigungen nach Art der Übertretungen bzw. Vergehen weichen von denen wegen Alters leicht ab: Es gibt einzelne Betroffene, denen kein Alter zugeordnet werden konnte. Deshalb sind die Zahlen nach Alter ein bisschen kleiner (in den Grafiken sieht man es eigentlich nur bei den Vergehen 2018).

Effektiv dürften die Hanf-Verzeigungszahlen um etwa 5 % höher liegen, weil die BFS-Kategorie «Mehrere» auch Fälle mit mehreren Hanf-Produkten enthält, aber nicht vollständig aufgeschlüsselt wird. Deshalb lassen wir sie weg.

Die Ordnungsbussenzahlen wurden vom BFS nachträglich angepasst. Wir verwenden nun diese neuen Zahlen, ausser im Jahr 2014, wo wir die erste Meldung aus dem Kanton Genf dazunehmen (das BFS hat die Anzahl OB in Genf 2014 nicht nachgeführt).

Ganz generell muss man sagen, dass die Statistik nicht über jeden Verdacht erhaben ist. Die Kategorisierungen ergeben vielfach keinen Sinn, die Verzeigungszahlen werden nicht nach Kantonen aufgeschlüsselt u.v.a.m.

Dennoch denken wir, dass diese Zahlen ei­nen interessanten Einblick in die schiere Menge der Betroffenen, der Repressionshandlungen sowie der sichergestellten Mengen geben.

Verzeigungen und Strafbefehle

Diese Statistiken enthalten die polizeilichen Verzeigungen sowie die Ordnungsbussen. Wer sehen will, zu welchen konkreten Bestrafungen dies dann führt, findet Beispiele auf unserem hanflegal.ch/strafbefehle.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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