Die Hanfpolitik Ende 2018: Legalisierung in weiter Ferne

Der Experimentierartikel ist nun doch auf Kurs, ein einfacherer Umgang mit Cannabis in der Medizin scheint möglich (aber es dauert), ein neues Hanfgesetz ist bis jetzt chancenlos. Wir bringen eine Übersicht über die aktuellen Entwicklungen.

Was ist politisch gelaufen und was steht an?

Vier Bereiche können wir in der Hanfpolitik unterscheiden: Die Pilotversuche, die Erleichterungen für Hanf-Medizin, ein neues Hanf-Gesetz sowie die Cannabis-Initiative. Im LI81 haben wir eine Übersicht gebracht, hier nun, was seither geschehen ist.

Nationalrat nun doch für Pilotversuche

Ein Experimentierartikel im BetmG soll die Grundlage für Pilotversuche mit Cannabis schaffen. Dies forderten fünf gleichlautende Motionen aus dem Parlament. Der Nationalrat hatte ja die erste dieser Motionen (Nummer 17.4210) im Juni 2018 abgelehnt.

Nun kamen die anderen vier Motionen 17.4111 bis 17.4114 an die Reihe, die von FDP, SP, Grünen und GLP eingereicht worden waren. Diese wurden am 19.9.18 vom Nationalrat angenommen.

Allerdings war es wieder sehr knapp: 98 Ja standen 92 Nein gegenüber, bei 2 Enthaltungen. Ja sagten alle von den Grünen, der SP und der GLP. Bei der BDP sagten fast alle Ja. Die FDP war zu zwei Dritteln dafür, die CVP noch zu einem Drittel, während die SVP geschlossen dagegen war.

Der Ständerat dürfte diesen Motionen ebenfalls zustimmen, er hatte ja bereits zu der ersten Motion Ja gesagt.

Die Vorlage des Bundesrates

Doch letztlich waren diese Motionen nur das Vorgeplänkel. Nun kommt es auf den Werdegang der detaillierten Vorlage des Bundesrates an. Die Vernehmlassung dazu ist Ende Oktober 2018 zu Ende gegangen.

Zu dieser Vernehmlassung wurden verschiedene Organisationen und Fachpersonen eingeladen, Stellung zum vorgeschlagenen Gesetzestext zu beziehen. In höchstem Masse stossend war, dass sich in der Adress­lis­te nicht eine Organisation befand, welche die Herausforderungen der Konsumierenden – welche ja dann die Teilnehmenden der Pilotversuche darstellen sollen – aus nächster Nähe kennt. Weder wir vom Verein Legalize it! als die schweizweit grösste Interessengruppe für die Rechte von THC-Konsumierenden noch Medcan, welche sich für betroffene Patienten und Patientinnen einsetzt, noch sonst eine Organisation wurde nach der Meinung gefragt. Da die Vernehmlassung öffentlich war, hielt uns aber niemand davon ab, trotzdem daran teilzunehmen. So haben wir zusammen mit der Association Cannamed Compassion Genève (ACCG), der Associazione Cannabis Ricreativa Ticino (ACRT), der Swiss Safe ­Access for Cannabinoids (SSAC) sowie dem Medical Cannabis Verein Schweiz (Medcan) eine Stellungnahme zur Ver­nehm­lassung verfasst und am 24.10.18 eingereicht: bit.ly/2ERmKjj.

(Die Kommissionsinitiative 18.402 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), die von der Schwesterkommission des Ständerates gutgeheissen worden war, und ebenfalls die Ausarbeitung eines neuen Experimentierartikels forderte, ist sozusagen von der Verwaltung überholt worden. Diese arbeitete bereits eine Vorlage zu Handen des Bundesrates aus.)

Pilotversuche als BetmG-Änderung

Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten kommt das Geschäft ins Parlament: Dann geht es um die konkrete Änderung des BetmG, also den Beschluss über einen neuen Artikel für die Pilotversuche. Vor allem beim Nationalrat wird es knapp bleiben – und auch bei einem Ja kann es gut sein, dass das Referendum gegen diese BetmG-Änderung ergriffen werden wird. Dann könnte es zu diesem Thema gar eine Volksabstimmung geben. Die Protokolle des Nationalrates zeigen klar, wie grundsätzlich die Gegnerschaft gegen jegliche Veränderungen ist. Vorstellen kann sich diese einzig mehr Repression.

Erleichterungen für Hanf-Medizin

Der heutige Umgang mit Medizinalhanf ist sehr restriktiv und mühsam. Viele wollen, dass hier eine gewisse Öffnung stattfindet.

Die SGK-N hatte dies ja mit der Motion 18.3389 vom Mai 2018 gefordert: «Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie.» Am 19.9.18 nahm der Nationalrat diese Vorlage an, ohne darüber zu diskutieren. Nun folgt der Ständerat.

Entscheidender in diesem Bereich ist aber, dass der Bundesrat seine Verwaltung bereits beauftragt hat, entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) muss bis Sommer 2019 einen Vernehmlassungsentwurf erarbeiten, der aufzeigen soll, wie der Zugang zu Medizinalcannabis erleichtert werden kann. Nach der Vernehmlassung könnte der Bundesrat dieses Geschäft dann ins Parlament bringen (wohl kaum vor 2020).

Immerhin hat er nun dafür ein positives Zeichen aus dem Parlament erhalten. Wann eine entsprechende Vorlage kommt (und mit welchem Inhalt), ist noch nicht absehbar.

Hanf raus aus dem BetmG

Ein neues Hanfgesetz hatten die Grünen mit ihrer parlamentarischen Initiative 17.440 «Bundesgesetz zur Hanfregulierung (Neues Schweizer Hanfgesetz)» gefordert. Wie zu erwarten war, hatte dieses Vorhaben leider keinen Erfolg.

Am 11.9.18 stimmte der Nationalrat ab, ob diesem Vorstoss Folge gegeben werden sol­le: 86 waren dafür, 104 dagegen, bei 4 Enthaltungen. Wiederum waren bei Grünen, SP, GLP und BDP alle dafür, doch die FDP war gespalten, bei der CVP fast alle dagegen und bei der SVP alle dagegen. Damit ist dieses Vorhaben erledigt.

Doch das Thema ist damit noch nicht vom Tisch. Die von Nationalrat Heinz Siegenthaler (BDP) im März 2018 eingereichte Motion 18.3150 «Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol» wurde bisher noch nicht behandelt.

Im September 2018 neu dazugekommen ist das Postulat 18.4009 von Nationalrat Beat Flach (GLP): «Cannabis legalisieren und Steuersubstrat zugunsten der AHV/IV generieren».

Die kleineren Parteien Grüne, GLP und BDP können das Thema also weiterhin am Köcheln halten. Aber für eine Mehrheit im Nationalrat reicht es nur, wenn neben Grünen, SP, GLP und BDP auch die Mehrheit aus der FDP und viele aus der CVP mitziehen.

Cannabis-Initiative

Im Magazin Legalize it! Nr. 81 (Herbst 2018) haben wir von den Herausforderungen berichtet, welche uns vor der Unterschriftensammlung beschäftigen oder noch beschäftigen werden. In der Zwischenzeit haben sich die Form des neu zu gründenden Trägervereins, der geplante Zeitplan der Initiative sowie eine Idee für zwei Säulen eines Regulierungsmodells für die Schweiz entwickelt.

Neuer Trägerverein

In diesem Trägerverein sollen grundsätzlich Organisationen vertreten sein, welche sich mit dem Ziel des Vereins – einer mit bestimmten Regulierungen verbundenen Re-Legalisierung von Cannabis in der Schweiz – identifizieren können. Auch mit dem Mittel der Volksinitiative in dieser Frage sollten diese einverstanden sein.

Der neue Verein soll die Allianz dafür unterstreichen. Darum ist die Idee, dessen Vorstand aus vier verschiedenen Bereichen zusammenzustellen: je ein Viertel aus Politik, Gesundheitswesen, Wirtschaft und den Organisationen, die sich vor allem für die Rechte der Konsumierenden einsetzen.

Die Organisationen im neuen Trägerverein können sich jeweils an ihre Vertretung im Vorstand wenden, um ihre Position zu den verschiedenen Subthemen einzubringen.

Der Vorstand des neuen Vereins soll durch die Generalversammlung gewählt werden, welche einmal pro Jahr stattfindet. Dieser Vorstand soll dann auch die Gründungen des rechtlich notwendigen Initiativkomitees (7 bis 27 Personen) sowie des fachlich wichtigen Expertenkomitees unterstützen. Ausserdem soll im Zuständigkeitsbereich des ­Vor­stands auch das Ermitteln eines Mana­ge­mentteams liegen, welches das Sekretariat der Initiative bilden soll.

Das Sekretariat soll die operative Leitung der Initiative übernehmen, also die Pflege der Kommunikationskanäle, die Instruktion der Helfenden, die Verarbeitung von Anfragen, die Organisation der Sammlung und Beglaubigung, die Führung der Datenbank und vieles mehr, was ein Sekretariat so tut.

Provisorischer Zeitplan der Initiative

Der Zeitplan der Initiative ist nun folgendermassen angedacht (hier der Stand vom November 2018):

  • Dezember 2018: Treffen mit interessierten Parlamentariern und Parlamentarierinnen während der Wintersession in Bern, Fertigstellung des neuen Budgets.
  • Januar 2019: Gründungsversammlung des neuen Trägervereins, Bildung des Vorstands, Finanzplanung.
  • Februar 2019: Bildung des Managementteams, Bildung des Sekretariats, letzte Konsultation des Initiativtexts.
  • März 2019: Beginn des Prozesses mit der Bundeskanzlei, Fertigstellung der Kommunikationsstrategie, Aufbau der Sammlungsstützpunkte.
  • April 2019: Aufbau des Beglaubigungstools, Fertigstellung der Sammlungsstrategie, Vorbereitung der letzten Treffen vor der Unterschriftensammlung.
  • Mai 2019: Letztes Treffen vor der Unterschriftensammlung, Instruktion der Helfenden, Vorbereitung des Sammelstarts.
  • Juni 2019: Sammelstart.

In den 18 Monaten nach dem Sammelstart wird logischerweise die Sammlung und Beglaubigung der erforderlichen 100’000 Unterschriften im Vordergrund stehen.

Zwei Säulen für ein Regulierungsmodell

Der Branchenverband IG Hanf hat sich ­zusammen mit dem Suchtverband GREA (Groupement Romand d'Etudes des Addictions) Gedanken über ein mögliches Cannabis-Regulierungsmodell für die Schweiz gemacht. Dieses Modell besteht aus zwei Säulen mit zehn Prinzipien:

1. Säule

Thema: Schutz der Bevölkerung Ziel: Schutz gefährdeter Gruppen, Förderung risikoarmen Konsums, Minimierung möglicher Schäden durch Cannabiskonsum Die Prinzipien dazu:

1) Jugendschutz

2) Förderung gesundheitlich risikoarmen Konsums

3) Information der Konsumierenden

4) Prävention und Ahndung von Fahren und Ausüben bestimmter beruflicher Tätigkeiten unter Cannabiseinfluss

5) Cannabis im öffentlichen Raum und in der Werbung beschränken

2. Säule

Thema: Kontrolle und Regulierung des Marktes Ziel: Sicherstellen von klaren Regeln für den Markt, Erstellung der notwendigen regulatorischen Instrumente für die Behörden, Erstellung von Lenkungsabgaben Die Prinzipien dazu:

6) Kontrolle der Produktion und Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit

7) Getrennter Markt für medizinische und nicht-medizinische Produkte

8) Verkauf von Cannabis in Spezialgeschäften

9) Besteuerung von Cannabis zur Finanzierung von flankierenden Massnahmen

10) Beaufsichtigung der Produktion für den Eigengebrauch

Das ganze Dokument mit allen Unterpunkten ist über die Webseite der IG Hanf erhältlich (bit.ly/2S0kKXF). Es lohnt sich, einen Blick hineinzuwerfen, denn dieses Modell wird auch den neuen Trägerverein prägen und dementsprechend wichtig sein.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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