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Nachdem der Ständerat am 18. September 2012 an der Ordnungsbussenhöhe von 100 Franken festgehalten hatte, hat sich nun auch der Nationalrat von den 200 Franken verabschiedet und ist auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. In der Schlussabstimmung vom 28. September 2012 wurde das Geschäft schliesslich mit 128:57 (Nationalrat) bzw. 31:11 (Ständerat) mit jeweils wenigen Enthaltungen problemlos beschlossen. Zurzeit läuft noch die Referendumsfrist (bis 17. Januar 2013). Es scheint niemand das Referendum ergriffen zu haben. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass die Vorlage im Verlauf 2013 vom Bundesrat in Kraft gesetzt wird. Doch wir warten noch das Ende der Referendumsfrist ab und bringen in der nächsten Ausgabe einen Artikel mit den Details dieser neuerlichen Teilrevision des teilrevidierten Betäubungsmittelgesetzes. Wir hoffen, dass bis dann auch der Termin der Inkraftsetzung bekannt sein wird.
Unklar scheint uns, ob sich denn nun alle Verfolgungsorgane in allen Kantonen an diese neue Kannvorschrift halten werden, also ob alle die neuen Bestimmungen gleich interpretieren. On verra!
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