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Das «Westschweizer Konkordat über Anbau und Handel von Hanf» will den legalen Hanfbereich strenger regulieren. So gibt es in den beigetretenen Kantonen eine Meldepflicht für Hanfanbau – und das explizit bei Hanf, der nicht gekifft wird. Von dieser Meldepflicht entbunden ist, wer weniger als fünf (legale, betäubungsmittelfreie) Hanfpflanzen aufzieht. Das Ganze ist also eine Verschärfung der Situation im legalen Hanfbereich. Der verbotene Hanf wird dadurch nicht tangiert und bleibt – verboten.
In Richtung effizienter verfolgen (Standardbusse statt aufwändige Verzeigung) geht das Ordnungsbussenmodell (04.439). Der Nationalrat wird sich als Erstrat am 7. März 2012 mit diesem Anliegen befassen. Dann wird auch klarer, wie die Details dieser Vorlage aussehen werden. Denn diese sind entscheidend: Eine Ordnungsbusse von 100 Franken ist etwas anderes als eine über 50 oder 200 Franken. Ob die maximale Menge 5, 10 oder 20 Gramm betragen soll, macht auch einen Unterschied. Je nachdem kann es so durchaus zu einer Verschärfung der heutigen, kantonal und sogar nach Bezirk sehr unterschiedlichen, Verfolgung kommen (Ordnungsbussen sind schlechter als Verwarnungen, die durchaus in einigen Gegenden die Regel sind). Fahne (Mehrheits- und Minderheitsanträge für die NR-Diskussion) siehe:
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