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Akteneinsicht

Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, Einvernahmeprotokolle, Aufstellungen über Beschlagnahmungen, usw.

Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren.

Zuletzt geändert: 2018/09/11 15:25

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