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+ | ====== Akteneinsicht ====== | ||
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+ | Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, | ||
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+ | Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob sie oder er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren. Auch können diese Akten an weitere Behörden weitergegeben werden (z. B. Strassenverkehrsamt). So besitzen dann verschiedene Amtsstellen diese Akten – nur die Betroffenen erhalten sie nicht automatisch. Es ist wirklich sinnvoll zu wissen, welche Akten über einen existieren. | ||