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Per 1. Juni 2014 darf nun auch diese Sorte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit wird der Sortenkatalog für Hanf keine Sorten mehr aufweisen, also leer sein. | Per 1. Juni 2014 darf nun auch diese Sorte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit wird der Sortenkatalog für Hanf keine Sorten mehr aufweisen, also leer sein. | ||
- | Jedoch kann auch der Sortenkatalog der Europäischen Union beigezogen werden – diese Sorten sind in der Schweiz ebenfalls erlaubt (BetmGVV Art. 4). Dies müssten wir noch im Detail abklären. | + | Jedoch kann auch der Sortenkatalog der Europäischen Union beigezogen werden – diese Sorten sind in der Schweiz ebenfalls erlaubt (BetmGVV Art. 4). |
===== Früher war es anders ===== | ===== Früher war es anders ===== | ||
Bis zum 30. Juni 2011 war illegaler Hanf anders definiert. Generell war der Hanf frei, im Anbau, im Lagern – ausser er würde der Betäubungsmittelgewinnung dienen. Das war aber je nach Einzelfall sehr schwer zu beweisen. | Bis zum 30. Juni 2011 war illegaler Hanf anders definiert. Generell war der Hanf frei, im Anbau, im Lagern – ausser er würde der Betäubungsmittelgewinnung dienen. Das war aber je nach Einzelfall sehr schwer zu beweisen. | ||
- | (Für Details zur Situation früher kannst du unsere alte [[verein_li: | + | (Für Details zur Situation früher kannst du unsere alte [[rechtshilfe: |
Deshalb drängten Polizei und Justiz auf die neue, oben erläuterte Definition. Diese ist nun «wasserdicht». Heute ist alles einfach verboten und die Polizei muss nur noch den THC-Gehalt nachweisen und damit ist auch die Illegalität bewiesen. Unabhängig vom Verwendungszweck. | Deshalb drängten Polizei und Justiz auf die neue, oben erläuterte Definition. Diese ist nun «wasserdicht». Heute ist alles einfach verboten und die Polizei muss nur noch den THC-Gehalt nachweisen und damit ist auch die Illegalität bewiesen. Unabhängig vom Verwendungszweck. |