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Reden ist Blei, Schweigen ist Gold

Das Protokoll ist absolut zentral

Wenn die Polizei auf dir Haschisch und/oder Gras (also illegale Betäubungsmittel) gefunden oder dich beim Kiffen erwischt hat, macht sie ein Protokoll. Ein Beispiel für ein solches Protokoll findest du auf der Seite 5. In den verschiedenen Kantonen sehen diese Standard-Protokolle unterschiedlich aus, vom Inhalt her sind sie jedoch sehr ähnlich. Es können natürlich auch nur ein paar dieser Fragen gestellt werden, aber das Muster und die Idee dahinter sind überall gleich: Alles, was du zugibst (Konsum, Besitz, Kauf, Weitergabe, usw.), kann zusammengerechnet werden (bei Konsumhandlungen, die ja Übertretungen sind, die letzten drei Jahre, bei Weitergabe und Handel sieben Jahre in leichten bzw. 15 Jahre in schweren Fällen).

Dann wirst du verurteilt wegen x-facher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das geht schnell ins Geld. Deshalb: Schweigen ist meistens das Beste, was du tun kannst. Lügen darfst du zwar auch – und es ist eher unwahrscheinlich, dass sie mittels Hausdurchsuchung, Durchsuchung des Arbeitsplatzes oder Schulschrankes, Urinproben und Ähnlichem deine Aussagen überprüfen (dazu haben sie normalerweise keine Zeit). Aber lügen ist anstrengend (Widersprüche!) und wenn du dich mal verplapperst, werden sie dir nichts mehr glauben. Meistens sind sie dann auch ziemlich beleidigt, was dir sicher nicht hilft.

Das Protokoll kann sofort ausgefüllt werden oder die Polizei nimmt dich mit auf den Posten. Alles, was du unterschreibst, ist von dir zugegeben. Wenn du also das Protokoll der Polizei unterschreibst, ist dieses Protokoll deine Aussage. Auf Grund derer wirst du dann verurteilt. Wenn etwas Falsches auf dem Protokoll steht, verweigere die Unterschrift, bis deine Änderungswünsche auf dem Protokoll vermerkt sind.

Nie mehr zugeben als unbedingt nötig

Grundsätzlich: Reden ist Blei, Schweigen ist Gold. Auch die Polizistinnen und Polizisten lernen in ihrer Ausbildung, dass sie nicht mit den Untersuchungsbehörden reden, wenn sie wegen einer Verfehlung angeklagt werden. Sie halten sich daran. Wir THC-Geniessende sollten uns ebenfalls daran halten.

Wenn du dem psychischen Druck während der Befragung nicht gewachsen bist (was übrigens keine Schande, aber doch sehr schade ist, weil alle Drohungen wie «wir werden dich jetzt hier behalten bis du redest» oder «alles kommt nur noch schlimmer, wenn du jetzt nicht endlich auspackst» und Ähnliches bei Konsumfällen praktisch nie durchgezogen werden), rede so wenig oder so nichts sagend wie möglich. Dazu haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt. Generell gilt trotzdem: Versuch zu schweigen! Klar zum Ausdruck kannst du das mit folgendem Satz bringen: «Zu dieser Frage werde ich keine Aussage machen.»

Reden ist Blei und Schweigen ist Gold

Das Betäubungsmittelgesetz ist ein sehr scharfes Gesetz. Wenn du wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen wirst, ist die Strafe hoch! Der Richter oder die Richterin hat allerdings einen grossen Ermessensspielraum bei der Urteilssprechung. Sowohl nach unten wie auch nach oben. Deine Aussage ist neben dem gefundenen Material der wichtigste Beweis für deine Bestrafung. Mach es ihnen also nicht zu einfach.

Bedenke auch: Alles, was du in einem Verfahren zugibst, steht nachher in den Akten. Neben einer höheren (betäubungsmittelrechtlichen) Strafe, können auch weitere Ämter auf diese deine Aussagen zurückgreifen. Zum Beispiel das Strassenverkehrsamt, das dann deine Fahreignung überprüfen möchte, wenn du zum Beispiel nur schon regelmässigen Konsum von THC-Produkten gestanden hast! Reden hat also verschiedene Konsequenzen – Schweigen ist anstrengender, es dauert länger mit der Polizei, aber letztlich fährt man so besser.

Der Mund ist zum Kiffen da, nicht zum Reden.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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