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 ====== Was passiert beim zweiten Erwischtwerden? ====== ====== Was passiert beim zweiten Erwischtwerden? ======
  
-==== Die lokale Polizei speichert alle Bussen ====+===== Die lokale Polizei speichert alle Bussen ====
 +Wenn jemand in einer Gegend (zum Beispiel in der Stadt Zürich oder in einem Aargauer Bezirk) eine Busse wegen Kiffens bekommen hat, so wird diese Busse beim zuständigen Amt gespeichert. Wenn dieselbe Person in derselben Gegend wieder aufgegriffen wird, erhält sie normalerweise eine höhere Strafe. Die Reihe in der Stadt Zürich ist laut Stadtrichteramt folgende: Beim ersten Mal gibt es 100 Franken Busse (plus Gebühren macht das dann 258, siehe [[thc_recht:sh0808|hier]]), beim zweiten Mal 200 Franken Busse (plus Gebühren ergibt das 438 Franken), beim dritten Mal 300 Franken (plus Gebühren kommt man so auf 578 Franken). Nach dem fünften Mal wird das Dossier dem Statthalteramt überwiesen. Dieses kann Bussen bis 5’000 Franken aussprechen. Es soll Menschen geben, die bereits über zehn Mal verzeigt wurden. 
  
-Wenn jemand in einer Gegend (zum Beispiel in der Stadt Zürich oder in einem Aargauer Bezirk) eine Busse wegen Kiffens bekommen hat, so wird diese Busse beim zuständigen Amt gespeichertWenn dieselbe Person in derselben Gegend wieder aufgegriffen wirderhält sie normalerweise eine höhere StrafeDie Reihe in der Stadt Zürich ist laut Stadtrichteramt folgende: Beim ersten Mal gibt es 100 Franken Busse (plus Gebühren macht das dann 258, siehe Seite 8), beim zweiten Mal 200 Franken Busse (plus Gebühren ergibt das 438 Franken), beim dritten Mal 300 Franken (plus Gebühren kommt man so auf 578 Franken)Nach dem fünften Mal wird das Dossier dem Statthalteramt überwiesenDieses kann Bussen bis 5’000 Franken aussprechen. Es soll Menschen gebendie bereits über zehn Mal verzeigt wurden+===== Die Polizeien wissen voneinander (noch) nichts ===== 
 +Wenn nun aber jemand mal in diesem Bezirk, dann in jener Stadt, dann in einem anderen Kanton verzeigt wird, so bekommt er jeweils die Busse für ein erstes MalAusser er antwortet auf die Frage der Polizeiob man denn schon früher Bussen bekommen habe, mit JaDann ist es für das Stadtrichteramt (die büssende Behörde heisst in den verschiedenen Gegenden der Schweiz jeweils anderseinfacheinem eine höhere Busse reinzudrücken. Deshalb sollte man auf eine solche Frage der Polizei nicht antworten oder halt lügenDenn meistens macht die Polizei keine langwierigen Abklärungen quer durch die Schweiz, ob jemand mal irgendwo eine Busse bekommen hat. Hier lohnt sich das Schweigen wirklich(Eine Ausnahme ist natürlichwenn jemand ins gesamtschweizerische Strafregister eingetragen wurde – mehr dazu [[thc_recht:sh1212|hier]]).
  
-==== Die Polizeien wissen voneinander (noch) nichts ====+===== Wer wird häufig mehrfach erwischt? ===== 
 +Hauptsächlich werden Menschen verzeigt, die in der Öffentlichkeit kiffen oder spezielle Merkmale aufweisen (freakige Kleidung, penetranter Grasgeruch, dunkle Hautfarbe, ausländisches Aussehen). Solche Kiffende bringen es je nachdem auf mehrere Bussen pro Jahr. Da die Intensität der polizeilichen Kontrollen jedes Jahr grösser wird, kann man daran nichts ändern (siehe auch [[thc_recht:sh1919|hier]]).
  
-Wenn nun aber jemand mal in diesem Bezirkdann in jener Stadt, dann in einem anderen Kanton verzeigt wird, so bekommt er jeweils die Busse für ein erstes Mal. Ausser er antwortet auf die Frage der Polizei, ob man denn schon früher Bussen bekommen habe, mit JaDann ist es für das Stadtrichteramt einfacheinem eine höhere Busse reinzudrückenDeshalb sollte man auf eine solche Frage der Polizei nicht antworten oder halt lügenDenn meistens macht die Polizei keine langwierigen Abklärungen quer durch die Schweizob jemand mal irgendwo eine Busse bekommen hatHier lohnt sich das Schweigen wirklich(Eine Ausnahme ist natürlich, wenn jemand ins gesamtschweizerische Strafregister eingetragen wurde).+Daneben gibt es auch noch den Kommissar Zufall. Auch wer nicht dem oben beschriebenen Bild entsprichtkann von der Polizei kontrolliert werdenZum Beispielweil sie nichts Besseres zu tun hatOder weil man jemandem ähnelt, der polizeilich gesucht wirdOder weil ein Wasserschaden beim Nachbarn oben die Feuerwehr dazu bringtin deine Wohnung einzudringen und dort einen Klumpen Hasch findet. Oder weil jemand bei dir einbricht und die Polizei vor dir in deiner Wohnung ist und Kiffutensilien entdeckt. Und und und... Der Möglichkeiten sind viele, aber sicher ist: Shit happens!
  
-==== Wer wird häufig mehrfach erwischt? ====+===== Was passiert, wenn man die Busse nicht bezahlt? ====
 +Wer eine Busse nicht bezahlt, wird zunächst gemahnt. Hilft das nicht, dann kann ein Gericht die Busse in Haft umwandeln. Dabei gelten meist 100 Franken als ein Tag. Dieser Prozess dauert jedoch recht lange und kostet den Staat einiges (jeder Tag Haft kostet mehrere hundert Franken). Deshalb lassen es einige hartgesottene Kiffende darauf ankommen. (Und gelegentlich lassen die Behörden den Strafvollzug wegen Überlastung auch bleiben – allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.) 
  
-Hauptsächlich werden Menschen verzeigt, die in der Öffentlichkeit kiffen oder spezielle Merkmale aufweisen (freakige Kleidung, penetranter Grasgeruch, dunkle Hautfarbe, ausländisches Aussehen)Solche Kiffende bringen es je nach dem auf mehrere Bussen pro JahrDa die Intensität der polizeilichen Kontrollen jedes Jahr grösser wird, kann man daran nichts ändern.+Die Gebühren einer Strafe können nicht in Haft umgewandelt werden. Für diese kannst du jedoch betrieben werdenDoch wer nichts besitztmuss sie nicht zahlen. Bei den anderen kann der Betreibungsbeamte Gegenstände pfänden.
  
-==== Was passiert, wenn man die Busse nicht bezahlt? ==== 
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-Wer eine Busse nicht bezahlt, wird zunächst gemahnt. Hilft das nicht, dann kann ein Gericht die Busse in Haft umwandeln. Dabei gelten 30 Franken als ein Tag. Dieser Prozess dauert jedoch recht lange und kostet den Staat einiges (jeder Tag Haft kostet mehrere hundert Franken). Deshalb lassen es einige hartgesottene Kiffende darauf ankommen. (Und gelegentlich lassen die Behörden den Strafvollzug wegen Überlastung auch bleiben – allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.)  
-Die Gebühren einer Strafe können nicht in Haft umgewandelt werden. Für diese kannst du jedoch betrieben werden. Doch wer nichts besitzt, muss sie nicht zahlen. Bei den anderen kann der Betreibungsbeamte Gegenstände pfänden. 
  
Zuletzt geändert: 2011/09/27 18:56

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