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Die Verfolgung der Hanfsamen-Bestellungen ist eine riesige Fundgrube, um die Verfolgungsmaschinerie in der Schweiz vertieft verstehen zu können. Tausende taten ja beinahe dasselbe: Sie bestellten ein paar Hanfsamen im Ausland. Doch die konkreten Verfolgungen waren sehr divers.
Viele denken, es gebe eine klare Strafe für jede illegale Handlung. Doch so einfach ist das nicht! Zum Beispiel: Der Besitz von Hasch oder Gras ist je nachdem straffrei (unter 10 g für eigenen Konsum) oder eine Übertretung (Besitz für eigenen Konsum) oder ein Vergehen (Besitz für Weitergabe).
Dabei kommt es zunächst vor allem darauf an, wie die Strafverfolgungsbehörden diesen Besitz einschätzen. Je nachdem wird das Strafverfahren in unterschiedlichen Intensitäten geführt:
Ein Verdacht auf ein Vergehen ist schnell entwickelt: 10 Hanfsamen, jeder spriesst und gibt 30 g, also geht es gar nicht um 10 Sämchen, sondern um 300 g, die wohl hätten verkauft werden sollen, weil das ja niemand selber konsumieren kann… Absurd? Ja, aber genau so entsteht bei den Hanfsamenfällen die Vermutung, dass es eben nicht nur um eine Übertretung, sondern um ein Vergehen geht.
Gerade 2015 erlebten die Betroffenen, was es bedeutet, wenn die Repression mit Wucht zuschlägt. Eine Hausdurchsuchung morgens um sieben durch fünf Beamte mit Drogenhund, Beschlagnahmung des Handys, dann die Befragung – das ist sehr unangenehm. So ist das Strafverfahren massiv belastender als die anschliessende Strafe! Das können sich die meisten kaum vorstellen. Auch ich war und bin immer wieder schockiert von den Erlebnissen der Ratsuchenden, obwohl ich ja die Hanfrepression schon seit Jahren verfolge.
Für jeden Jahrgang stellen wir die Hanfsamen-Verzeigungen mit zwei Balken dar: einen für die Verzeigungen wegen Vergehen (violett) und einen für die Verzeigungen wegen Übertretungen (rot). Wir sehen hier deutlich die Verschiebung weg von den Vergehen hin zu den Übertretungen.
Bis 2011 gab es kaum Hanfsamen-Fälle und wenn, dann wurden sie meist als Übertretungen verfolgt. 2012 ging es dann los und plötzlich wurde die Mehrheit als Vergehen verfolgt. 2015 war dann das Jahr der Hanfsamenverfolgung. Seit 2020 werden nun (wieder) die meisten Fälle als Übertretungen eingeschätzt: Es fand also ein Umdenken der Behörden statt. Doch nach wie vor wird ein Teil als Vergehen verfolgt!
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