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Am 1. August 2022 ist Hanf zur medizinischen Verwendung aus dem Totalverbot entlassen und bei den kontrollierten Betäubungsmitteln eingereiht worden. Juristisch gesehen ein grosser Schritt, denn nun braucht es keine Ausnahmebewilligungen für die ärztliche Hanf-Verschreibung mehr.
Es braucht keine Ausnahmebewilligung vom BAG für jede einzelne Verschreibung mehr, damit entfällt ein grosser bürokratischer Aufwand. Aber werden die Ärzte und Ärztinnen diese neue Freiheit auch wirklich nutzen? Denn offiziell gilt die Wirkung von Cannabis-Arzneimitteln als nicht erwiesen. Einzig Sativex ist wirklich zugelassen und das auch nur für die Behandlung von Spasmen bei Multipler Sklerose. Es braucht also etwas Mut, Neuland zu betreten und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Es ist zwar eine juristische Türe aufgegangen, aber ob und wie viele dort nun durchgehen bzw. -passen, ist offen. Wir sind jedenfalls sehr gespannt, wie sich dies entwickeln wird!
Neben den Ausnahmebewilligungen waren ja die Kosten ein grosses Problem. Dieses wird auch weiterhin bestehen bleiben: Denn die Tinkturen sind teuer und die Krankenkassen müssen sie nach wie vor nicht vergüten (sie stehen nicht auf der Spezialitätenliste). Ob verschriebene medizinische Hanf-Blüten günstiger wären und das Problem lindern könnten, ist noch offen.
In den ersten Jahren müssen alle Verschreibungen dem BAG gemeldet werden und fliessen in eine Datenbank ein. Aus diesen Daten soll dann klar werden, für welche Krankheiten welche Arzneimittel in welchen Dosierungen geeignet sind. So sollen also Wirksamkeitsnachweise aus der Praxis heraus gesammelt werden. Dies könnte dann auch die Grundlage für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen liefern.
Die weiteren Entwicklungen findest du auf:
Bei den Verordnungsänderungen wurde nebenbei das Totalverbot von Haschisch (auch wenn es weniger als 1 % THC enthält) aufgehoben. Haschisch (Cannabisharz) ist neu ebenfalls erst ab einem THC-Gehalt von 1 % verboten.
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