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Nach wie vor ist Cannabis im BetmG als verboten definiert. Medizinische Anwendungen sind sehr eingeschränkt und nur mit Ausnahmebewilligung möglich. Nun wird es bald einfacher, Hanf ärztlich zu verschreiben, weil Medizinalhanf neu in die kontrollierten Betäubungsmittel eingeteilt wird.
Der Text der Gesetzesänderung ist ja schon länger definiert, nun geht es noch um die Verordnungen, also die Ausführungsbestimmungen. Dazu lief bis November 2021 eine Vernehmlassung. Laut BAG wird der Bericht dazu aber erst «in der zweiten Hälfte Juni» veröffentlicht, also nach Erscheinen dieses Legalize it! Wir werden den Link dazu auf unserer Medizinalhanf-Seite veröffentlichen.
Anschliessend wird der definitive Text der Verordnungen fixiert und damit sind auch die wichtigen Detailbestimmungen geklärt. Der Bundesrat bestimmt dann das Datum des Inkrafttretens (Gesetz und Verordnungen). Dies könnte – wiederum laut BAG – «ab Sommer» der Fall sein.
Medizinalhanf wird aus der Totalverbotskategorie genommen und dadurch können Ärztinnen und Ärzte Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen. Aber Medizinalhanf wird dann immer noch ein kontrolliertes Betäubungsmittel sein. Es wird dafür Regeln und eine Art «Good Practice» geben. Doch diese müssen erst entwickelt werden: In einer siebenjährigen Phase werden alle Verschreibungen dem BAG gemeldet, daraus entsteht dann eine Datenbank. Auch die Kantone und Ärztegesellschaften werden dabei mitbestimmen.
Ich empfehle allen Kranken, die sich mit Hanf behandeln lassen wollen, den Kontakt zu den ärztlichen Fachgesellschaften, die ihre Krankheit «bearbeiten» und zu schauen, ob sich dort eine Arbeitsgruppe für die Behandlung mit Cannabis gebildet hat. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht zwingend übernommen, das ist sicher ein hemmender Faktor. Zentral scheint mir jedoch, dass sich viele Kranke in diesen Prozess einbringen, damit auch wirklich Neues angegangen wird.
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