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thc_recht:li840405 [2019/09/23 14:59] – [Der Zerfall der Ordnungsbussen] sos | thc_recht:li840405 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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- | ====== Die uneinheitliche Anwendung der Ordnungsbussen ====== | + | ====== Die uneinheitliche Anwendung der Ordnungsbussen |
**Seit 2013 können Ordnungsbussen für Cannabis-Konsum ausgestellt werden. Die Kantone wenden die Bestimmungen unterschiedlich an, was eine sehr unübersichtliche Situation erzeugt hat. Und: Verzeigungen gibt es immer noch!** | **Seit 2013 können Ordnungsbussen für Cannabis-Konsum ausgestellt werden. Die Kantone wenden die Bestimmungen unterschiedlich an, was eine sehr unübersichtliche Situation erzeugt hat. Und: Verzeigungen gibt es immer noch!** | ||
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Ende letzten Jahres wurde uns klarer, wieso es solch krasse Unterschiede gibt. | Ende letzten Jahres wurde uns klarer, wieso es solch krasse Unterschiede gibt. | ||
- | ➡ Im Kanton Bern dürfen nur uniformierte PolizistInnen Ordnungsbussen ausstellen. Man muss also quasi mit dem Joint in uniformierte Beamte laufen, damit man eine Ordnungsbusse erhält. Zivile Beamte dürfen keine Ordnungsbussen ausstellen, also müssen diese die betroffene Person normal verzeigen. | + | ⇒ Im Kanton Bern dürfen nur uniformierte PolizistInnen Ordnungsbussen ausstellen. Man muss also quasi mit dem Joint in uniformierte Beamte laufen, damit man eine Ordnungsbusse erhält. Zivile Beamte dürfen keine Ordnungsbussen ausstellen, also müssen diese die betroffene Person normal verzeigen. |
- | ➡ Im Kanton Zürich wurden früher OB auch für den blossen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis erteilt (bis 10 Gramm). Das war gesetzeswidrig, | + | ⇒ Im Kanton Zürich wurden früher OB auch für den blossen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis erteilt (bis 10 Gramm). Das war gesetzeswidrig, |
Eigentlich wollte ich hier eine Gesamtübersicht über alle Kantone und alle Behörden erstellen, welche Polizeien nun OB ausstellen dürfen. Doch ich habe es nicht geschafft. Es sind einfach zu viele und in jedem Kanton gibt es wieder andere Bestimmungen. | Eigentlich wollte ich hier eine Gesamtübersicht über alle Kantone und alle Behörden erstellen, welche Polizeien nun OB ausstellen dürfen. Doch ich habe es nicht geschafft. Es sind einfach zu viele und in jedem Kanton gibt es wieder andere Bestimmungen. | ||
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Vor einigen Jahren gab es Diskussionen, | Vor einigen Jahren gab es Diskussionen, | ||
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Nun werden auf den 1.1.20 die OB aus dem BetmG (Artikel 28b bis 28l) herausgenommen und im neuen OBG bzw. der neuen Ordungsbussenverordnung (OBV) geregelt. Dieses Geschäft ist schon länger beschlossen (wir haben im LI77 berichtet), aber die Kantone, die diese Bestimmungen dann umsetzen müssen, benötigten einige Vorbereitungszeit für diese Umstellung. | Nun werden auf den 1.1.20 die OB aus dem BetmG (Artikel 28b bis 28l) herausgenommen und im neuen OBG bzw. der neuen Ordungsbussenverordnung (OBV) geregelt. Dieses Geschäft ist schon länger beschlossen (wir haben im LI77 berichtet), aber die Kantone, die diese Bestimmungen dann umsetzen müssen, benötigten einige Vorbereitungszeit für diese Umstellung. | ||
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Im OBG ist festgehalten, | Im OBG ist festgehalten, | ||
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OB dürfen von Polizeiorganen und Behörden ausgesprochen werden, die von den Kantonen als zuständig bezeichnet worden sind. Es kann also weiterhin Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Anwendung der OB-Vorschriften geben. Immerhin: Im neuen OBG steht nur, dass sich die Beamten gegenüber der beschuldigten Person ausweisen müssen – von einer Uniformpflicht steht nichts. Sie müssen die Widerhandlung selber festgestellt haben (bisher: beobachtet). | OB dürfen von Polizeiorganen und Behörden ausgesprochen werden, die von den Kantonen als zuständig bezeichnet worden sind. Es kann also weiterhin Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Anwendung der OB-Vorschriften geben. Immerhin: Im neuen OBG steht nur, dass sich die Beamten gegenüber der beschuldigten Person ausweisen müssen – von einer Uniformpflicht steht nichts. Sie müssen die Widerhandlung selber festgestellt haben (bisher: beobachtet). | ||
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Während OB im Allgemeinen Beschuldigten ab 16 Jahren gegeben werden können, wird im OBG festgehalten, | Während OB im Allgemeinen Beschuldigten ab 16 Jahren gegeben werden können, wird im OBG festgehalten, | ||
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Die konkreten Tatbestände und Ordnungsbussenbeträge sind in der OBV festgelegt, das BetmG findet sich im Anhang 2, im VIII. Kapitel. Unter der OB-Nr. 8001 heisst es: | Die konkreten Tatbestände und Ordnungsbussenbeträge sind in der OBV festgelegt, das BetmG findet sich im Anhang 2, im VIII. Kapitel. Unter der OB-Nr. 8001 heisst es: | ||
- | «Unbefugter vorsätzlicher Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) | + | |
+ | //«Unbefugter vorsätzlicher Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) | ||
Wir werden sehen, ob sich die Kantone ab 2020 dazu durchringen, | Wir werden sehen, ob sich die Kantone ab 2020 dazu durchringen, | ||
- | Auf alle Fälle sollte niemand meinen, dass man zwingend eine OB für Cannabiskonsum erhält, wenn man erwischt wird. Es sollte so sein, aber die Behörden können (und werden wohl auch, wie die Vergangenheit gezeigt hat) verschieden vorgehen – und dann kann es schnell zu einer Verzeigung kommen. Daher sollten Betroffene immer damit rechnen, dass es eine Einvernahme geben kann. Mit den damit verbundenen Problemen sollten sich Konsumierende im Vorfeld vertraut machen! Weiteres: hanflegal.ch/ | + | |
+ | Auf alle Fälle sollte niemand meinen, dass man zwingend eine OB für Cannabiskonsum erhält, wenn man erwischt wird. Es sollte so sein, aber die Behörden können (und werden wohl auch, wie die Vergangenheit gezeigt hat) verschieden vorgehen – und dann kann es schnell zu einer Verzeigung kommen. Daher sollten Betroffene immer damit rechnen, dass es eine Einvernahme geben kann. Mit den damit verbundenen Problemen sollten sich Konsumierende im Vorfeld vertraut machen! Weiteres: |