Repression 2009. Die alte Verfolgung neu gezählt

Jetzt ist es angebrochen – das Zeitalter der neuen Zählweise im Betäubungsmittelkrimi. Das Bundesamt für Statistik versucht sich an der früheren Betm-Statistik der Schweizer Polizeien. Der erste Jahrgang aus der Hand der Profis lässt jedoch noch zu wünschen übrig.

Der Wahnsinn geht weiter

Auch wenn in verschiedenen Ländern Entkriminalisierungen für THC diskutiert oder gar umgesetzt werden – in der Schweiz geht die Repression unbeirrt ihren Weg. Auch in der Stadt Zürich, die ja Ende 2008 die Hanfinitiative angenommen hatte, werden heute die Strafbefehle über 258 Franken (beim allerersten Mal, wohlgemerkt) am Laufband produziert. Da nützt auch eine rot-grüne Regierung nichts – selbst St. Gallen mit einer stockbürgerlichen Regierung ist da mit den Ordnungsbussen schon etliche Schritte weiter.

Der Jahrgang 2009

Nun, hören wir auf zu jammern und schauen die neuen Daten des Bundesamtes für Statistik BfS an. Dieses sollte die bisher vom Dienst für Analyse und Prävention herausgegeben Zahlen der Repression auf eine statistisch sauberere Art präsentieren. Nun, sie haben sich Mühe gegeben. Aber wirklich geschafft haben sie es nicht. Dafür gibt es einiges zu lachen: Nun gibt es Jungpflanzen, getrocknete Pflanzen, frische Pflanzen – aber immer noch keine Unterscheidung zwischen Indoor und Outdoor. Dafür gibt es nun eine Kategorie Cannabis – da weiss niemand, ob es sich um Gras oder Hasch handelt. Marihuana wird nach wie vor als Kategorie geführt, auch wenn davon im BetmG nichts steht. Nun, sie werden wohl noch einige Jahre brauchen, um den von den verschiedenen Polizeien nach verschiedenen Kriterien gelieferten Datensalat weiter aufzudröseln und endlich vernünftige, einheitliche Kriterien zu installieren.

Übertretungen und Vergehen

Löblich hingegen ist die Unterteilung nach Übertretungen und Vergehen (diese nochmals unterteilt nach leichten und schweren Vergehen). Das ist nun ja das, was wir seit Jahren den THC-Geniessenden beizubringen versuchen: Der fundamentale Unterschied zwischen Übertretung und Vergehen. Ausserdem unterscheidet die neue Statistik nach strafbaren Handlungen sowie der Anzahl Beschuldigter. Auch wenn diese Zahlen jeweils ähnlich sind, so differieren sie eben doch.

Unser Umgang mit den Daten

Wir haben uns die Mühe gemacht, aus dem grossen Datenhaufen (in dem die Hanffrage immer etwas zu verschwinden droht) die cannabisspezifischen Zahlen herauszuholen. Was wir jeweils weglassen mussten, ist die Kategorie «Mehrere Substanzen». Darin enthalten sind alle Fälle, in denen es eben nicht nur um eine, sondern um mehrere Substanzen geht. In dieser Kategorie sind jeweils viele Fälle enthalten und es ist zu vermuten, dass darunter auch etliche reine Hanffälle (z.B. Hasch und Hanfpflanzen oder Gras und Öl) zu finden sind. Aber natürlich auch Fälle, bei denen THC-Produkte und andere Betäubungsmittel gefunden wurden. Wir hoffen, dazu eine Detailauswertung nachliefern zu können.

Vergleich zu früher ist schwierig

Die Vergleichbarkeit mit den früheren Verzeigungszahlen (ein Überblick über die Jahre 1974 bis 2008 findet sich im Legalize it! 51 auf Seite 5) ist nur schwer möglich. Das BfS musste die unterschiedlichen Meldeformen der verschiedenen kantonalen Polizeien akzeptieren (und dabei hat es lustige Doppelformen gegeben). Doch egal, ob man nun die bereinigten Daten der Beschuldigten oder die der Straftaten anschaut: Bisher scheint man die Grösse der Repression massiv unterschätzt zu haben. Bei den Übertretungen könnte man noch argumentieren, vielleicht habe sich die Repression 2009 halt wieder mal erhöht. Aber bei den Vergehen ist die Zahl enorm viel höher als alles, was bisher als «Handel» ausgewiesen worden ist:

  • Gab es 2008 29’398 Verzeigungen wegen Konsums, so wurden 2009 41’577 Übertretungen bzw. 34’896 Beschuldigte gezählt. Wenn die Zahlen vergleichbar wären, wäre dies ein markanter Sprung nach oben, egal ob man mit Taten oder Menschen vergleicht.
  • Beim Handel zählte man 2008 etwas über 3’500 Verzeigungen, 2009 nun wurden 7’667 Straftaten bei den Vergehen (leicht und schwer) gezählt, sowie gegen 7’000 Beschuldigte. Das wäre doppelt so viel. Aber eben: die Daten werden sich nie direkt vergleichen lassen. Doch die Höhe der neuen, verlässlicheren Daten ist erschreckend.

Das Strafmass ist sehr variabel

Die Höhe der Bestrafung ist aus dieser Statistik nicht herauszulesen, kann aber wie folgt zusammengefasst werden:

  • Übertretungen werden mit einer Busse bestraft, dazu kommen diverse Gebühren (Total 100 bis 1000 Franken). Ordnungsbussen sind in diesen Statistiken nicht enthalten, da keine polizeiliche Verzeigung erfolgt.
  • Im Bereich der Vergehen gibt es im leichten Fall (normales Vergehen nach BetmG) eine Strafe mit mehreren Tagessätzen. Bei erstmaliger Bestrafung liegt eine solche Strafe etwa in folgendem Bereich: Busse von 100-1000 Franken, drei bis zehn bedingte Tagessätze à 100 Franken (je nach finanzieller Lage). Dazu gibt es einen Eintrag im Strafregister. Bei schwerwiegenderen Fällen oder bei mehrfacher Auffälligkeit kann das steigen – zum Beispiel auf 1’000 Franken Busse und 75 unbedingte Tagessätze à 100 Franken.

Bei einem schweren Fall ist die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug (und das kann dann bis 20 Jahre gehen). Auch können hier Bussen ausgesprochen werden. Entscheidender ist jedoch, dass hier häufig Gewinnrückzahlungen verlangt werden, d.h. dass der gesamte Gewinn abgeschöpft wird. Da jedoch meistens alles Geld beschlagnahmt wurde und die Ware ebenso, haben nur die gewieftesten Dealer das Geld dafür auf der Seite – die anderen dürfen dann einen nicht mehr existenten Gewinn über Jahre in Monatsraten abstottern. Dazu kommen natürlich immer auch die Gebühren, Untersuchungskosten und die Kosten des Gerichts, die bei grösseren Fällen auch ohne Anwaltskosten auf einen fünfstelligen Betrag anwachsen können.

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SICHERGESTELLT!

Hanf-Beschlagnahmungen 2009

In der Schweiz wurden nach neuer Statistik (siehe auch folgenden Artikel) im Jahr 2009 folgende Hanf-Substanzen beschlagnahmt (entdecke die Abgründe!):

Cannabis

In 108 Fällen wurden 1.5kg, 12 Joints, 194 Pflanzen, sowie 8 Dosen «Cannabis» sichergestellt.

Hanf (Jungpflanze)

In 135 Fällen wurden 51kg, 1 Joint, 25’590 Pflanzen, sowie 10 Dosen «Hanf (Jungpflanzen)» sichergestellt.

Hanf (Pflanze frisch)

In 555 Fällen wurden 1’235kg, 37’260.8 Pflanzen, sowie 135 Dosen «Hanf (Pflanze frisch)» sichergestellt.

Hanf (Pflanze getrocknet)

In 363 Fällen wurden 1’396kg, 5 Joints, 3’353 Pflanzen, sowie 66 Dosen «Hanf (Pflanze getrocknet)» sichergestellt.

Haschisch

In 4’304 Fällen wurden 228kg, 152 Joints, sowie 11.6 Dosen «Haschisch» sichergestellt.

Haschischöl

In 22 Fällen wurden 3kg bzw. 4l «Haschischöl» sichergestellt.

Marihuana

In 19’341 Fällen wurden 1’799kg, 2’565.65 Joints, 2’956 Pflanzen sowie 60.2 Dosen «Marihuana» sichergestellt.

Die Unterschiede zwischen den Marihuana-Pflanzen und Hanf-Pflanzen wären noch zu klären. Auch der Joint aus der Jungpflanze scheint speziell. Der 0.65-Marihuna-Joint gibt einem zu denken, wie auch die 0.2/0.6/0.8-Dosen. Na ja. Die Statistik ist eben erst erneuert worden…

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahresbericht 2009, Bundesamt für Statistik. Details aus den Tabellen «Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Widerhandlungen nach Substanzen und beschuldigte Personen, 2009», sowie «Sichergestellte Substanzen, 2009».

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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