THC und Doping – eine eigene Variante der Repression

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THC-Genuss ist in der Schweiz der häufigste Grund für eine Dopingsperre. Wie bitte? Heisst es nicht immer, Kiffen macht lasch und passiv? Und doch ist THC auf der Dopingliste aufgeführt. Wir fassen das Thema Doping mit THC in unserem Artikel zusammen.

Was bedeutet Doping?

1952 versuchte sich der Deutsche Sportärztebund mit einer Definition des Begriffs «Doping»: Als Doping galt die Einnahme eines Medikamentes mit der Absicht der Leistungssteigerung während eines Wettkampfes. Der Nachweis der Absicht war jedoch schwer zu erbringen. In den 1960er-Jahren verbreitete sich das Phänomen Doping und das Internationale Olympische Komitee gründete eine medizinische Kommission, um den Kampf gegen Doping zu intensivieren. Eine eigentliche Definition wurde umgangen, denn eine solche ist auch recht schwierig zu finden. Stattdessen machte man es sich einfach und verbot bestimmte Substanzen und Methoden. Die waren dann «Doping», ob sie leistungssteigernd waren oder nicht, ist letztlich egal. Die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden (Doping-Liste)» führt alle verbotenen Substanzen und Methoden verbindlich auf. Es ist Sache der SportlerInnen darauf zu achten, dass sie keinerlei Verstösse gegen diese Liste begehen.

Ist es möglich, mit THC zu dopen?

Eine verbotene Substanz soll zwar medizinisch gesehen das Potenzial haben, die Leistung zu erhöhen, oder der Gebrauch der Substanz soll ein Gesundheitsrisiko darstellen, oder die Substanz soll den «spirit of sport» verletzen, damit man sie auf die Dopingliste nehmen kann. Das ist natürlich ziemlich vage… Gerade bei THC. So heisst es in den Unterlagen von www.dopinginfo.ch: «Cannabis vermag indirekt leistungssteigernd zu wirken, indem es in tiefen Dosen leicht beruhigend wirkt. In einer gefährlichen Sportart kann der Konsum geringer Mengen eine leichte Enthemmung bewirken, sodass die Risikobereitschaft steigt. In den meisten Sportarten wirkt Cannabis jedoch eher leistungshemmend, da es die koordinativen Fähigkeiten verschlechtert und die Reaktionsfähigkeit herabsetzen kann. Somit führt es zu keiner direkten körperlichen Leistungssteigerung.» Gewundener und widersprüchlicher kann man sich kaum ausdrücken! Klar ist jedenfalls: THC-Reste im Urin während eines Wettkampfes gelten als Doping.

Wann ist THC-Doping gegeben?

Für einen Dopingfall muss einfach ein verbotener Tatbestand erfüllt sein: Vorhandensein einer verbotenen Substanz oder Abbauprodukten davon, Verweigerung einer Dopingkontrolle, Handel mit verbotenen Substanzen, usw. Beim THC-Konsum gilt seit dem 1.1.2004 ein Verbot aller Cannabinoide (also nicht nur des THCs) in allen Sportarten während der Wettkämpfe. Dafür gilt ein Grenzwert im Urin von 15 Nanogramm pro Milliliter Blut (gemessen als Carboxy-THC). Dieser Grenzwert ist recht tief, normale Urintests haben einen Cut-Off von 50 Nanogramm. Damit relativiert sich auch das Verbot «nur im Wettkampf»: Da THC-Abbauprodukte sehr lange nach dem letzten Konsum im Urin nachweisbar sind (Tage bei sehr seltenem, Wochen bei gelegentlichem, Monate bei regelmässigem Konsum), muss man also einige Zeit vor dem Wettkampf mit THC-Konsum aufhören, wenn man nicht positiv in einer Dopingkontrolle hängen bleiben will.

Wie verbreitet ist THC-Doping?

In einer Grafik des Bundesamtes für Sport sieht man bis 1999 noch keine Verstösse wegen Cannabis. Für 2000 bis 2006 (also sieben Jahre) werden rund 36% aller Dopingfälle auf THC zurückgeführt. Damit ist THC der wichtigste Grund für einen positiven Dopingtest in der Schweiz. Von total 111 positiven Dopingfällen in diesen sieben Jahren entspricht dies 40 Fällen wegen THC-Konsums. Auf Platz zwei und drei folgen dann die Stimulanzien und Anabolika, mit 18 bzw. 17%. Zusammen haben sie also weniger Fälle, als THC alleine… International gesehen ist THC nicht ganz so wichtig im Doping – hier sind die Anabolika nach wie vor an erster Stelle, und das mit grossem Abstand. Aber seit 2003 wird eben auch THC- «Doping» geahndet und ist in den letzten Jahren von knapp 400 auf gegen 600 Fälle pro Jahr angestiegen. 2006 liegt dieses auf dem dritten Platz (nach den Anabolika und den Beta-2-Antagonisten). Fortsetzung Seite 6

Wie läuft eine Dopingkontrolle ab?

Eine Kontrollperson gibt dem Athleten Zeitpunkt und Art der Kontrolle bekannt. Zur Dopingkontrolle darf eine Vertrauensperson des Athleten mitkommen. Beide werden in der Doping-Kontrollstation mit ihren Ausweisen identifiziert. Danach erklärt die Kontrollperson den Ablauf. Im Kontrollraum wählt der zu untersuchende Athlet einen von zwei Urinbechern aus. Danach muss er, unter den Augen des Kontrolleurs mindestens 85 Milliliter Urin abgeben. Daraus wird dann eine A- und eine B-Probe erstellt (orange bzw. blaue Etikette). Der Athlet darf noch die Einnahme allfälliger ärztlich verschriebener Medikamente angeben, die er in den letzten 48 Stunden konsumiert hat. Dann muss er das Protokoll unterschreiben, ebenso die Vertrauensperson und der Kontrolleur. Die Probe wird verpackt und ans Labor geschickt, wo dann die A-Probe untersucht wird. Auf www.dopinginfo.ch gibt es unter dem Titel «Kontrollablauf» eine sehr schön gezeichnete Übersicht über den Ablauf einer Urinkontrolle. In zwölf Schritten wird genau dargestellt, wie eine professionelle Urinprobe abzulaufen hat. Dies ist nicht nur für Sportler interessant, sondern generell für alle, die einer Urinkontrolle unterzogen werden könnten. Übrigens: Bisher werden nur Urinkontrollen vorgenommen. Doch in der Zukunft werden wohl vermehrt auch Blutkontrollen durchgeführt werden.

Auswirkungen von THC-Doping?

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle muss nach einem positiven Dopingtest über die Sanktionen entscheiden. Diese Sanktionen können so aussehen:

  • Streichung aus der Rangliste und Aberkennung allfällig errungener Titel, Medaillen, Punkte und Preise
  • Sperre von sechs (oder auch mal acht) Monaten

(Eigentlich wäre die erste Sperre zwei Jahre, beim zweiten Verstoss ist die Sperre lebenslänglich. Wenn man jedoch nachweisen kann, dass man die Substanz nicht zur Leistungssteigerung genommen hat, kann beim ersten Mal eine Verwarnung mit Tadel ausgesprochen werden, evtl. mit einer Sperre bis zu einem Jahr, bei der zweiten Verletzung können dann bis zwei Jahre Sperre ausgesprochen werden und bei der dritten Verletzung gibt es eine lebenslängliche Sperre.)

  • Bezahlung der positiven A-Probe, 333.50 Franken
  • Bezahlung der Verfahrenskosten, 200 Franken

Doch das ist nur der eine Teil: Sehr häufig verlieren Sportler, die positiv auf THC getestet wurden, ihren Arbeitsvertrag mit ihrem Sportverein. Damit ist deren Karriere unter Umständen ganz beendet.

Eine speziell absurde Spielart der Repression

Es mutet merkwürdig an, dass wegen THC-Konsums im Sport ein solches Aufheben gemacht wird. Bierbrauer sponsern Sportveranstaltungen und Koffein ist im Sport erlaubt – aber THC ein Dopingmittel. Da schlägt wohl die allgemeine Stimmung, dass Kiffen halt etwas Unanständiges ist, auch in den Sport durch. Denn der will ja rein sein. Nur Leistungswille und Ausdauer sollen über Sieg und Niederlage entscheiden. Dabei dürfen dann andere Grenzen durchaus überschritten werden: Wer sich mit Sport schädigt, durch Verletzungen und Abnützungen, der gilt nicht als unanständig oder gar illegal. Gerade der Spitzensport bringt viele Athleten hervor, die schwere Schädigungen davongetragen haben. Ein Beispiel dazu von Donghua Li, ehemaligem Schweizer Kunstturner und heute Angestellter von Swiss Olympics, aus einem Artikel der NZZ am Sonntag vom 29.6.2008: «Ich erlitt in meiner Karriere dreimal schwere Verletzungen, die mich jedes Mal beinahe zum Aufgeben gezwungen haben. Mit 16 verlor ich bei einem Sportunfall die linke Niere, und die Milz war mehrfach gerissen (…) Als ich nach zwei Jahren sportlich wieder auf dem Höhepunkt war, sind mir bei einem neuen Unfall beide Achillessehnen gerissen. (…) dann stürzte ich vom Barren, habe fast das Genick gebrochen und wollte nur noch sterben.» Solches Verhalten wird als Vorbild für unsere Jugend angesehen – wer sich mit THC-Konsum eventuell ein bisschen schädigt gilt als kriminell. Eine solche Bewertung ist schlicht pervers.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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