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Dies ist einer der ersten Fälle, die nach dem 1.1.2005 nach der neuen Nulltoleranz behandelt wurden. Wir können hier die wesentlichen Stationen von der Polizeikontrolle bis zum Gerichtsurteil nachzeichnen. Ebenso veröffentlichen wir hier die Dokumente, die vom Strassenverkehrsamt stammen. Ein Faksimilie mit den Ergebnissen der Blutkontrolle ist ebenfalls vorhanden. Das Gerichtsurteil formuliert einige klare Aussagen bezüglich THC im Blut und Auto fahren. Speziell absurd ist, dass die konkrete ärztliche Untersuchung „keine Auffälligkeiten“ feststellt und doch erfolgt eine Verurteilung. Einzig aufgrund von THC-Spuren im Blut, die nahe der Nachweisgrenze liegen. Damit werden nicht nur diejenigen aus dem Verkehr gezogen, die effektiv beeinträchtigt sind, sondern auch offensichtlich fahrfähige Menschen.

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.