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11. Auflage vom Sommer 2018 | Im Wiki | Vollständiger Titel und Seite in der Broschüre | |
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Einleitung | Das Kiffen ist leider immer noch illegal | 2 | |
Umgang | Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz? | 4 | |
Lebensmittel | Für alle legal: Lebensmittel mit THC-Spürchen | 6 | |
CBD-Hanf | Am Boomen: Hanfblüten mit weniger als 1 % THC | 8 | |
Quasi legal | Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis | 10 | |
Wenig illegal | Wenig illegal: Konsum unter den Augen der Polizei | 12 | |
Normal illegal | Normal illegal: Konsum privat und Vorbereitungen | 14 | |
Verzeigung | Verzeigung: Einvernahme und Protokoll ➡ Strafe | 16 | |
Statistik | Jedes Jahr zehntausende Betroffene | 22 | |
Stark illegal | Stark illegal: Die Weitergabe und der Verkauf | 28 | |
Auto fahren | Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut | 30 | |
Tarnung | Wer nicht auffällt, hat weniger Stress | 34 | |
Verschiedenes | Kiffen, wohnen, arbeiten und der Glaube an Tests | 36 | |
Jugend | Die Jugendlichen als Spezialfall der Verfolgung | 38 | |
Medizin | Eine kleine Hoffnung: Hanf in der Medizin | 40 | |
Impressum | Impressum Shit happens, 11. Auflage, 2018 | 46 |
Am schnellsten können die Hauptseiten über die Einträge im Sidebar links erreicht werden. Dieses Inhaltsverzeichnis zeigt auch die Seitenzahlen der entsprechenden Artikel in der gedruckten Ausgabe unserer Rechtshilfebroschüre Shit happens.
Die meisten Hanfgeniessenden können kiffen, ohne dass der Staat es merkt. Die allermeisten Joints brennen friedlich nieder, ohne von der Polizei beschlagnahmt zu werden. Wer sucht, findet Gras oder Hasch, sei es auf der Gasse oder im privaten Kreis.
Wer noch nie wegen THC-Konsums behelligt wurde, mag sich fragen: Gibt es überhaupt eine Repression gegen das Kiffen in der Schweiz?
Die Antwort lautet leider klar ja. Es ist sogar ein grosser Teil der gesamten staatlichen Repression. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein scharfes Gesetz. Wer sich in Sicherheit wähnt und dann doch einmal, aus Unvorsichtigkeit oder Pech, mit der Polizeigewalt zu tun bekommt, kann erschrecken, wie da mit einem umgegangen wird.
Die offiziellen Verfolgungszahlen sind erschreckend hoch: Mehr als 50’000 Menschen wurden 2017 wegen Hanf polizeilich verfolgt. Ihnen wurden knapp 60’000 illegale Taten rund um Konsum und Handel vorgeworfen. Wenn wir von ein paar hunderttausend THC-Konsumierenden in der Schweiz ausgehen, so werden über 10 % jedes Jahr von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten behelligt.
Ja, die Verfolgung von THC in der Schweiz existiert und der Strafrahmen ist weit gesteckt (Verwarnung bis 20 Jahre Freiheitsstrafe). Dies wollen wir mit unserer Rechtshilfebroschüre aufzeigen und vor allem die Bedingungen klarmachen, die für die Abstufungen der Legalität und Illegalität von THC gelten: damit alle vorbereitet sind. Denn wenn es passiert, steht man einem organisierten Apparat gegenüber, der alle Untersuchungshandlungen als bezahlte Arbeitszeit verbuchen kann, während die Beschuldigten sich selber in der Freizeit wehren und schliesslich noch die Strafe und die Untersuchungskosten berappen müssen.
Viele entscheidende Fakten werden ganz am Anfang eines Verfahrens aufgegleist, vor allem die eigene Aussage ist ein wichtiges Element. Hier sollten sich alle immer sehr gut überlegt haben, was sie zugeben wollen oder verschweigen sollten.
Dafür müssen sich THC-Geniessende die rechtlichen Konsequenzen des Kiffens vor dem ersten Polizeikontakt, der wohl früher oder später stattfinden wird, überlegt haben. Sonst reitet man sich selber und sein Umfeld noch tiefer in das Schlamassel rein, als unbedingt nötig wäre.
Denn: Shit happens… Wer sich vorgängig damit auseinandergesetzt und eine Strategie entwickelt hat, kann mit der Verfolgung besser umgehen.
Cannabis |
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Lateinisch für Hanf |
Hanf |
Zweihäusige Pflanzenart, die männliche und weibliche Pflanzen hervorbringt und den Wirkstoff THC produziert, vor allem im Harz. |
Gras/Marihuana |
Getrocknete weibliche Hanfblüten |
Haschisch/Hasch |
Harz der Hanfpflanze (gewonnen aus Gras) |
Kiffen/THC-Konsum |
Hasch/Gras rauchen, essen, trinken oder dampfen/inhalieren |
Kiffende/THC-Konsumierende |
Menschen, die THC-haltigen Hanf einnehmen |
THC |
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Tetrahydrocannabinol ist der Hauptwirkstoff im Hanf und laut Gesetz entscheidend, ob ein Stoff illegal ist. Produkte mit mindestens 1.0 % THC sind verbotene Betäubungsmittel. Gras und Hasch enthalten etwa 5 bis 20 % THC. Der THC-Gehalt kann auch im Blut bestimmt werden. |
THC-COOH |
Ein Abbauprodukt von THC im Stoffwechsel und nicht psychoaktiv. Schnelltests weisen diesen Stoff im Urin nach. Im Blut gemessen weist er auf die konsumierte Menge THC hin. |
Übertretung oder Vergehen? |
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Eine Übertretung ist die kleinste illegale Handlung und wird mit Ordnungsbusse oder Busse bestraft. Ein Vergehen ist schwerwiegender und hat Busse, Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe und einen Eintrag im Strafregister zur Folge (Entfernung meist nach 10 Jahren). Übertretungen verjähren nach 3, Vergehen nach 10 oder 15 Jahren. |
Bedingte und unbedingte Strafe |
Eine bedingte Geld- oder Freiheitsstrafe wird nicht vollzogen, sondern es wird während ein paar Jahren überprüft, ob der oder die Verurteilte wieder straffällig wird. In diesem Fall kann ein Gericht die Strafe für unbedingt erklären und vollziehen. |
Lebensmittel, die THC unter den Grenzwerten enthalten, dürfen produziert, verkauft und konsumiert werden. In einer Verordnung sind die erlaubten (sehr tiefen) Grenzwerte festgelegt.
Hanfblüten mit weniger als 1 % THC dürfen als Tabakersatz verkauft (unter Einhaltung der entsprechenden Verpackungsvorschriften und Steuersätze) und konsumiert werden.
Nicht strafbar ist der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie für den gleichzeitigen, gemeinsamen und unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen (Konsum jedoch ist immer strafbar). Quasi legal sind im Betäubungsmittelbereich (beim Hanf: ab 1 % THC-Gehalt) also nur die Vorbereitungen für den ersten Konsum bis gerade vor dem Konsum. Eigentlich kann eine straffreie Menge nicht eingezogen werden, trotzdem geschieht dies praktisch immer.
Laut Gesetz keine Bestrafung möglich (wurde früher von den Polizeien fast immer ignoriert)
Konsum, der von der Polizei beobachtet wird, kann mit Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden (nur Erwachsene). Es gibt keine Erhöhung der Busse im Wiederholungsfall und auch keine Gebühren, das entspricht also Falschparken. Dabei darf man maximal 10 Gramm illegale Hanfprodukte besitzen (welche in diesen Fällen auch immer eingezogen werden). Wer mehr besitzt oder weitere Straftaten begangen hat, wird verzeigt.
Übertretung, durch Polizei bestraft: Ordnungsbusse
Konsum, den die Polizei nicht beobachtet hat, aber beweisen kann, muss im ordentlichen Verfahren abgehandelt werden, ebenso Besitz über 10 Gramm für den Eigenverbrauch. Die Polizei erstellt ein Protokoll mit dem Sachverhalt und verzeigt die entsprechende Person. Die Strafbehörde erlässt anschliessend einen Strafbefehl: Busse und Gebühren kosten 200 bis 1’000 Franken. Wer mehrfach verzeigt wird, kann immer höhere Bussen und Gebühren erhalten.
Übertretung, durch Amt bestraft: Busse und Gebühren
Sobald ein THC-Produkt mit mindestens 1 % THC die Hand wechselt, ist das Weitergabe und ein Vergehen. Verkaufen ist dafür nicht nötig, verschenken genügt. Auch die Weitergabe eines Joints an Jugendliche gilt als Vergehen, ebenso das Autofahren mit THC im Blut. Wer vom Handel lebt und erwischt wird, bekommt eine Mindeststrafe von einem Jahr und gilt als schwerer Fall. Im Wiederholungsfall kann es so auch mehrjährige Freiheitsstrafen geben.
Vergehen: Busse, Kosten, Geld- oder Freiheitsstrafe, Gewinnrückzahlung, Strafregister
Mit Sonderbewilligungen (für Ärztin, Patient, Herstellerin und Vertreiber) gibt es eine legale medizinische Verwendung für THC-reiche Produkte, vor allem bei schweren Krankheiten.
Verein Legalize it! | Postfach 2159, 8031 Zürich, 079 581 90 44, li@hanflegal.ch | hanflegal.ch |
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Shit happens | Hanf, Kiffen, THC und die Gesetze zur Verfolgung von Cannabis | 11. Auflage, 2018 |
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