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thc_recht:cbdhanf [2019/04/12 15:57] sosthc_recht:cbdhanf [2020/04/25 16:33] fabian
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 Zunächst wurden solche Blüten als Rohstoff verkauft, ohne spezielle Verwendungsabsicht. Doch dann meldete sich die Zollverwaltung und deklarierte solche Blüten als Tabakersatzprodukte und forderte die dafür geschuldete Tabaksteuer. Pro Kilogramm kostet diese 38 Franken plus 25 % vom ­Detailverkaufspreis. Wenn also 10 g für 60 Franken verkauft werden, folgt eine Steu­er­belastung von 15.40 Franken.\\ Wer solche Produkte verkaufen will, muss sich in einem Register der Oberzolldirektion ein­tragen und sich bereiterklären, die dazuge­hörigen Handelsvorschriften einzuhalten (Re­vers­pflicht). Die­se beinhalten zum Beispiel das Anbringen von Bildwarnhinweisen wie auf den Zigarettenpäckchen. Die Produkte müssen beim BAG gemeldet werden, unter Einreichung diverser Unterlagen.\\ Auch wenn einige Hanf-Händler diese Einstufung anfechten wollen, die meisten scheinen sich mit diesen Auflagen abgefunden zu haben. Denn so ist klar, als was die Produkte verkauft werden. Das schafft Rechtssicherheit für Produktion und Vertrieb. Daher fliessen nun Millionen Franken pro Jahr in die Steuerkasse. Laut Staatsrechnung 2017 waren es rund 15 Mio. Franken, woraus man auf einen Detailhandelsumsatz von 60 Mio. Franken schliessen kann.\\ ➡ Die Haltung der **Oberzolldirektion** findet sich im «[[https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dokumente/abgaben/Tabi/Cannabis-besteuerung.pdf.download.pdf/Merkblatt%20Cannabisbesteuerung.pdf|Merkblatt über die Tabaksteuerpflicht von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt von unter 1 %]]» vom 1.1.2018.\\ ➡ **Swissmedic** und die **Bundesämter für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Landwirtschaft** haben gemeinsam einen Leitfaden herausgegeben:  Zunächst wurden solche Blüten als Rohstoff verkauft, ohne spezielle Verwendungsabsicht. Doch dann meldete sich die Zollverwaltung und deklarierte solche Blüten als Tabakersatzprodukte und forderte die dafür geschuldete Tabaksteuer. Pro Kilogramm kostet diese 38 Franken plus 25 % vom ­Detailverkaufspreis. Wenn also 10 g für 60 Franken verkauft werden, folgt eine Steu­er­belastung von 15.40 Franken.\\ Wer solche Produkte verkaufen will, muss sich in einem Register der Oberzolldirektion ein­tragen und sich bereiterklären, die dazuge­hörigen Handelsvorschriften einzuhalten (Re­vers­pflicht). Die­se beinhalten zum Beispiel das Anbringen von Bildwarnhinweisen wie auf den Zigarettenpäckchen. Die Produkte müssen beim BAG gemeldet werden, unter Einreichung diverser Unterlagen.\\ Auch wenn einige Hanf-Händler diese Einstufung anfechten wollen, die meisten scheinen sich mit diesen Auflagen abgefunden zu haben. Denn so ist klar, als was die Produkte verkauft werden. Das schafft Rechtssicherheit für Produktion und Vertrieb. Daher fliessen nun Millionen Franken pro Jahr in die Steuerkasse. Laut Staatsrechnung 2017 waren es rund 15 Mio. Franken, woraus man auf einen Detailhandelsumsatz von 60 Mio. Franken schliessen kann.\\ ➡ Die Haltung der **Oberzolldirektion** findet sich im «[[https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dokumente/abgaben/Tabi/Cannabis-besteuerung.pdf.download.pdf/Merkblatt%20Cannabisbesteuerung.pdf|Merkblatt über die Tabaksteuerpflicht von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt von unter 1 %]]» vom 1.1.2018.\\ ➡ **Swissmedic** und die **Bundesämter für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Landwirtschaft** haben gemeinsam einen Leitfaden herausgegeben: 
-«[[https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/cannabis/cannabidiol-cbd-merkblatt-vollzug-kantone.pdf.download.pdf/cannabidiol-merkblatt-vollzugshilfe-final-de.pdf|Produkte mit Cannabidiol (CBD)Überblick und Vollzugshilfe]]» vom 30.11.2018 ([[https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/cannabis.html|Übersichtsseite Cannabis vom BAG]]).\\ ➡ Das **Bundesamt für Landwirtschaft** hat einige Dokumente zu Hanf aufgeschaltet: [[https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html|Übersichtsseite Hanf BLW]], mit einer Gesetzesgrafik und dem «[[https://www.blw.admin.ch/dam/blw/de/dokumente/Nachhaltige%20Produktion/Pflanzliche%20Produktion/Hanf/Merkblatt_Hanf_msp.pdf.download.pdf/Merkblatt_Hanf_msp.pdf|Merkblatt Hanf]]» vom 4.2.2019.\\ Im Februar 2017 wurde die [[http://www.ighanf.ch/|IG Hanf]] gegründet, um die Hanf-Händler gegenüber den Behörden zu vertreten.+«[[https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/cannabis/cannabidiol-cbd-merkblatt-vollzug-kantone.pdf.download.pdf/cannabidiol-merkblatt-vollzugshilfe-final-de.pdf|Merkblatt Cannabidiol (CBD) – Überblick und Vollzugshilfe]]» vom 5.7.2019 ([[https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/cannabis.html|Übersichtsseite Cannabis vom BAG]]).\\ ➡ Das **Bundesamt für Landwirtschaft** hat einige Dokumente zu Hanf aufgeschaltet: [[https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/hanf.html|Übersichtsseite Hanf BLW]], mit einer Gesetzesgrafik und dem «[[https://www.blw.admin.ch/dam/blw/de/dokumente/Nachhaltige%20Produktion/Pflanzliche%20Produktion/Hanf/Merkblatt_Hanf_msp.pdf.download.pdf/Merkblatt_Hanf_msp.pdf|Merkblatt Hanf]]» vom 4.2.2019.\\ Im Februar 2017 wurde die [[http://www.ighanf.ch/|IG Hanf]] gegründet, um die Hanf-Händler gegenüber den Behörden zu vertreten.
  
 ===== ...und ein Verdacht genügt ===== ===== ...und ein Verdacht genügt =====
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-[[thc_recht:stveinstellung2|CBD-Hanf im Strassenverkehr: Es kann teuer werden...]] +  * [[thc_recht:stveinstellung2|CBD-Hanf im Strassenverkehr: Es kann teuer werden...]] 
- +  [[li770606|Hanf unter 1 % THC ist nicht verboten und voll am Boomen]] 
-[[li770606|Hanf unter 1 % THC ist nicht verboten und voll am Boomen]] +  [[li750607|CBD: Vielsprechend und umkämpft]]
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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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