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Fahren unter Drogen ist ja ein Vergehen und um dies abzuklären, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Meist erteilt der Staatsanwalt der Polizei per Telefon die Anweisung, dem oder der Verdächtigen eine Blutprobe im Spital abnehmen zu lassen. Dieser Entscheid wird den Betroffenen dann anschliessend auch schriftlich mitgeteilt.
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