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Diese allgemeinen Verfassungsgrundsätze können verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich werden die Verfassungsbestimmungen in der Schweiz jedoch eher als Hintergrundrauschen akzeptiert - doch den Takt dürfen sie nicht angeben. Dafür ist fast ausschliesslich das Gesetz zuständig. Und dort ist THC-Konsum halt verboten. Auch Klagen nach der Menschenrechtskonventin MRK hatten bis heute keine Chance. | Diese allgemeinen Verfassungsgrundsätze können verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich werden die Verfassungsbestimmungen in der Schweiz jedoch eher als Hintergrundrauschen akzeptiert - doch den Takt dürfen sie nicht angeben. Dafür ist fast ausschliesslich das Gesetz zuständig. Und dort ist THC-Konsum halt verboten. Auch Klagen nach der Menschenrechtskonventin MRK hatten bis heute keine Chance. | ||
- | [[LI360202|THC-Genuss soll kein Menschenrecht sein]] | + | * [[LI360202|THC-Genuss soll kein Menschenrecht sein]] |
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- | [[LI330202|Verfassung sagt: Wir dürfen kiffen]] | + | |
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- | [[sh3333|Haben wir denn nicht ein Recht zu kiffen?]] | + | |
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- | [[LI291419|Das Kiffen zu verbieten wäre eigentlich verboten]] | + | |
Anderer Umgang mit der Verfassung in Deutschland – Bundesverfassungsgerichtsentscheid zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots: | Anderer Umgang mit der Verfassung in Deutschland – Bundesverfassungsgerichtsentscheid zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots: | ||
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