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thc_recht:li310911 [2008/06/20 19:27] – peter | thc_recht:li310911 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Kriminell bereits als Jugendlicher ====== | ||
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+ | **Das Einstiegsalter beim Kiffen sinkt und immer mehr Jugendliche versuchen Cannabisprodukte. Deshalb kommen auch immer mehr von ihnen mit der Polizei in Kontakt. Was geschieht, wenn unter 18-Jährige in den Fängen der Justiz hängen bleiben?** | ||
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+ | Wenn Jugendliche kiffen ist das zwar illegal und die Polizei verzeigt die Betroffenen und nimmt ihnen das Gras oder den Hasch weg. Aber die Bestrafung wird nicht durch die Behörden für Erwachsene (Statthalter, | ||
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+ | ===== 1 Vorladung ===== | ||
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+ | Der Jugendliche ist auffällig geworden, weil er in der Öffentlichkeit einen Joint rauchte. Dazu gab er zu, vor knapp vier Monaten mit dem Kiffen begonnen zu haben. Der Jugendanwalt fordert den Jugendlichen im ersten Brief auf, an einem Gespräch über Drogenkonsum teilzunehmen. Anstelle einer Bestrafung findet eine Gesprächsrunde auf der Suchtpräventionsstelle statt. Dabei werden verschiedene negative Effekte des Drogenkonsums diskutiert. Diese möglichen Probleme gemeinsam mit Jugendlichen zu thematisieren ist sicher nicht schlecht. Allerdings fehlt dabei häufig der wichtigste Aspekt beim Drogenkonsum: | ||
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+ | ===== 2 Verweis ===== | ||
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+ | Doch einzig bei einem Kurs kann man es nicht belassen, schliesslich ist das Kiffen eine Straftat. Deshalb wird im zweiten Brief ein Verweis erteilt, wobei keine Busse ausgesprochen wird, aber der Jugendliche 30 Franken Gebühren bezahlen muss. | ||
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+ | ===== 3 Elterninformation ===== | ||
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+ | Ausserdem werden die Eltern in einem dritten Brief informiert, dass ihr Sprössling eine illegale Handlung begangen hat und sie doch bitte besser auf ihr Kind aufpassen sollen. | ||
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+ | ===== 4 Strafe für Jugendliche ===== | ||
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+ | Beim zweiten Vorfall stellt die Jugendanwaltschaft dann einen Strafbefehl aus, das heisst es gibt eine Busse und Gebühren von Total 84 Franken. Auf der Rückseite weist der Jugendanwalt noch darauf hin, dass der Jugendliche wohl keine Schlüsse aus dem Suchtpräventionskurs gezogen und «unbeirrt» seinen Drogenkonsum fortgesetzt habe. Dazu erklärt er, dass diese Strafe ebenfalls eher symbolisch sei, dass im Erwachsenenstrafrecht die Bussen höher und sogar Haftstrafen möglich seien. Er legt dem Jugendlichen nahe, doch nochmals bei einer Suchtberatungsstelle vorzusprechen. | ||
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+ | ===== 5 Strafe für Erwachsene ===== | ||
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+ | Nun ist der Jugendliche volljährig geworden und denkt halt einfach nicht daran, mit dem Kiffen aufzuhören, | ||