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thc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2019/05/07 14:59] sosthc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2020/11/20 17:23] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt: Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt:
-  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ➡ keine Bestrafung +  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ⇒ keine Bestrafung 
-  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse 100 Franken +  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 100 Franken 
-  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ➡ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken +  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ⇒ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken 
-  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ➡ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister+  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ⇒ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister
  
-==== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis ====+===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis =====
  
 Der Gesetzestext ist letztlich nur bedingt relevant. Zentral ist, wie die Polizei in konkreten Fällen vorgeht (und in einem zweiten Schritt, wie die Gerichte die Fälle beurteilen, falls sie überhaupt angerufen werden). Da waren wir nun gespannt, wie die Umsetzung laufen würde. Vor allem, dass der blosse Besitz einer geringfügigen Menge (10 Gramm) Cannabis nicht strafbar ist, würde den Untersuchungsbehörden gar nicht gefallen, das war unsere These. Und diese Straflosigkeit gilt ja auch nur für die Vorbereitungshandlungen bis zum Konsum. Wir hätten gedacht (und im Shit happens 9 auch so geschrieben), dass die Polizei in diesem Fall die mit ein paar Gramm Aufgegriffenen befragen würde und so weiteren Konsum feststellen könnte (der ja immer illegal ist) – und dann hätte sie sie halt für diese Handlungen verzeigen können (eine Ordnungsbusse schien uns dafür nicht möglich, da diese nur für polizeilich beobachteten Konsum ausgestellt werden darf). Der Gesetzestext ist letztlich nur bedingt relevant. Zentral ist, wie die Polizei in konkreten Fällen vorgeht (und in einem zweiten Schritt, wie die Gerichte die Fälle beurteilen, falls sie überhaupt angerufen werden). Da waren wir nun gespannt, wie die Umsetzung laufen würde. Vor allem, dass der blosse Besitz einer geringfügigen Menge (10 Gramm) Cannabis nicht strafbar ist, würde den Untersuchungsbehörden gar nicht gefallen, das war unsere These. Und diese Straflosigkeit gilt ja auch nur für die Vorbereitungshandlungen bis zum Konsum. Wir hätten gedacht (und im Shit happens 9 auch so geschrieben), dass die Polizei in diesem Fall die mit ein paar Gramm Aufgegriffenen befragen würde und so weiteren Konsum feststellen könnte (der ja immer illegal ist) – und dann hätte sie sie halt für diese Handlungen verzeigen können (eine Ordnungsbusse schien uns dafür nicht möglich, da diese nur für polizeilich beobachteten Konsum ausgestellt werden darf).
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 In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben: In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben:
-  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ➡ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) +  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ⇒ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ➡ Anzeige an die Staatsanwaltschaft +  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ⇒ Anzeige an die Staatsanwaltschaft 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ➡ Ordnungsbusse+  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ⇒ Ordnungsbusse
  
 ===== Vergleich mit unserer Interpretation ===== ===== Vergleich mit unserer Interpretation =====
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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Shit happens 15 (Sommer 2023)


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