Die Medienmitteilung des Bundesgerichtes von heute ist klar: Wer 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum erwirbt und besitzt, ist nicht nur straffrei, sondern kann diese Menge auch behalten. Die Polizei darf sie nicht einziehen (ausser sie beobachtet auch den Konsum, dann darf sie das Material sicherstellen und eine Ordnungsbusse über 100 Franken ausstellen). Den genauen Text des Urteils werden wir nun analysieren. Anschliessend werden wir verfolgen, ob sich alle Kantone und auch der Zoll an dieses Bundesgerichtsurteil halten und ihre Praxis ändern werden.
Seit 2013 haben wir dies ja immer wieder geschrieben, seit der 9. Auflage unserer Rechtshilfebroschüre Shit happens. Nach vier Jahren hat das Bundesgericht festgehalten: Eine straffreie Menge kann nicht bestraft werden. Nun ist klar: Diese Menge kann auch nicht eingezogen werden. Es ist eine grosse Genugtuung, nach zehn Jahren darin vom Bundesgericht bestätigt zu werden!
Text des Bundesgerichtsurteils
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