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Editorial (LI107)

Liebes Mitglied

Auch wenn die Verzeigungszahlen massiv zurückgegangen sind, trifft die Hanf-­Repression immer noch 13'000 Menschen pro Jahr. Seit zehn Jahren verfolge ich nun die Hanfsamenverfolgung und im Juli gab es dazu zwei exemplarische Fälle:

  • Eine Frau in Bern bestellte sich 21 Hanf­samen, die vom Zoll beschlagnahmt wurden. Die Aussage, dass sie CBD-Samen bestellt habe, wurde akzeptiert (ein seltener Fall!), die Samen zwar vernichtet, aber die Staatsanwältin stellte eine Nichtanhandnahmeverfügung aus: keine Busse, keine Kosten.
  • In St. Gallen bestellte sich eine Frau ­sieben Hanfsamen, verweigerte bei der Einvernahme die Aussage und diese Staatsanwältin stufte die Bestellung als Vergehen ein: also Straf­registereintrag, 10 Tagessätze, 200 CHF Busse und 650 Gebühren (Einsprache hängig).

Diese Spannweite ist schon maximal. Sie zeigt, dass es mittlerweile effizienzorien­tierte Staatsanwaltschaften gibt, die bei Bagatellfällen keine Zeit vergeuden wollen. Die beiden Fälle zeigen aber auch, dass Betroffene sich gut überlegen müssen, ob und was sie aussagen. Bei Fragen steht unsere Rechtsauskunft zur Verfügung.

Bloss weil ein neues Gesetz in Diskussion ist, verschwindet die Hanf-Verfolgung nicht einfach so. Das bisherige Gesetz ist immer noch in Kraft und wird mal stärker, mal schwächer durchgesetzt. Aber es ist nach wie vor ein scharfes Gesetz!

Hanfige Grüsse vom Sekretär

Sven Schendekehl

Zuletzt geändert: 2025/12/03 14:30